Gegen "Hand aufs Herz": Querdenker verlieren vor Gericht

Gelnhausen
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Erleichtert und in ihrer Auffassung bestärkt, dass klare Kante und konkretes Hinterfragen der zweifelhaften Querdenker-Umtriebe in einer wehrhaften Demokratie legitime Bürgerpflicht seien, nimmt die Initiative „Hand aufs Herz“ die Urteile des Hanauer Landgerichts vom Mittwoch auf. Grund: Die zuständigen Richter haben am Vormittag zwei „Einstweilige Verfügungen zur Unterlassung verleumderischer und persönlichkeitsrechtsverletzender Äußerungen“ gegen die beiden Sprecher der Initiative, Julia Hott und Alexander Schopbach, abgelehnt.



Anlass ist die Forderung von „Hand aufs Herz“ an die Initiatorin der Querdenker-Gruppierung „Allianz pro Grundgesetz“, die Bedeutung ihrer zu Interpretationen einladenden Veröffentlichung eines „Denunzianten-Gedichtes“ in den sozialen Medien zu erklären. Schopbach und Hott hatten sie darum im Sinne eines besseren Verständnisses der Gelnhäuser Stadtgesellschaft anlässlich zweier Gegenkundgebungen zu „Querdenker“-Aufmärschen in der Main-Kinzig-Kreisstadt am 1. und 8. März gebeten. Die Antwort auf diese Bitte von „Hand aufs Herz“ waren zwei Unterlassungsaufforderungen der Initiatorin, die sie nun gerichtlich durchsetzen wollte - zunächst erfolglos am Landgericht Frankfurt und nun ebenso erfolglos am Landgericht Hanau.

„Wir werden gemeinsam mit unseren Mitstreiterinnen und Mitstreitern weiterhin klare Kante zeigen, grenzwertige Äußerungen der sogenannten Querdenker öffentlich hinterfragen und dokumentieren. Denn der von den Querdenkern ausgehende Hass, ihre Hetze, Ignoranz und bewusste Inkaufnahme der Gesundheitsgefährdung spaltet die Gesellschaft, gefährdet unsere Demokratie und unseren wunderbaren Staat, der uns seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ein Leben in Frieden und Freiheit ermöglicht. Das hat heute auch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt, indem es Personen und Gruppen unter dem Dach dieser perfiden Querdenker-Bewegung bundesweit unter Beobachtung stellt“, resümieren Hott und Schopbach die für sie neue und belastende Erfahrung, plötzlich quasi als Beklagte vor Gericht zu sitzen. „Was wir uns da teilweise von der Gegenseite anhören mussten, spottet für Bürger aus der Mitte der Gesellschaft, deren ehrenamtliches Wirken auf den Erhalt der Demokratie gerichtet ist, jeglicher Beschreibung“, berichten die beiden Gelnhäuser weiter.

Ihre Grundhaltung, so die Initiatoren von „Hand aufs Herz“, erschütterten weder Bedrohungen noch Einschüchterungsversuche. Schopbach und Hott betonen: „Was das Bundesamt für Verfassungsschutz heute mit der neuen Begrifflichkeit ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ etabliert hat, entspricht genau dem, was wir in den vergangenen Monaten durch die tägliche Auseinandersetzung mit den Querdenkern aus dem Rhein-Main-Gebiet und der Wetterau beobachtet, zusammengetragen und belegbar dokumentiert haben. Diese Arbeit werden wir nun fortsetzen.“

Dankbar sind die Initiatoren von „Hand aufs Herz“ ob dieser Ereignisse der Landtagsabgeordneten Sabine Waschke (SPD), die in der Plenarsitzung des Hessischen Landtages am Mittwoch ihre Solidarität für die Initiative „Hand aufs Herz“ und weitere hessische Aktionsbündnisse gegen Querdenker und Rechtsextreme zum Ausdruck brachte. Sie forderte unter anderem eine „handfeste finanzielle Anerkennung“ durch das Land Hessen für solche ehrenamtlichen Initiativen, die immer wieder an ihre Grenzen stießen, „auch weil sie mit Abmahnungen und sonstigen Einschüchterungsversuchen von Extremisten und Populisten überschüttet werden“. Eine Erfahrung, die die noch relativ junge Initiative „Hand aufs Herz“ nun ebenfalls gemacht hat. „Sabine Waschkes Festelltung, dass auch das in diesen Zeiten traurige Wahrheit ist, können wir aufgrund unserer jüngsten Erfahrungen und Bedrohungen uns gegenüber leider nur bejahen und uns ihrer Forderung anschließen“, so Hott und Schopbach abschließend.


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