Sieben Geschosse sind höher als der Ziegelturm

Gelnhausen
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Die „Bürger für Gelnhausen“ (BG) begrüßen ausdrücklich das Projekt Dienstleistungszentrum Südstadt auf dem ehemaligen Joh-Gelände, allerdings sollte sich der neue Komplex in das Stadtbild der Stadt einfügen.

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"Nicht umsonst darf in München kein Gebäude in der Kernstadt die Frauenkirche überragen. Es gilt unser Stadtbild nicht zu zerstören und die historische Silhouette zu erhalten. Bausünden, wie das ehemalige Schwesternwohnheim (heute Facharztzentrum) oder die Raiffeisentürme, sollten uns täglich ermahnen, solche zukünftig zu vermeiden. Die historischen Gebäude prägen das Stadtbild seit Jahrhunderten, es sollte ein Ansporn für die Planer sein, dieses Stadtbild für zukünftige Generationen zu erhalten. Die höchsten Gebäude der Südstadt sind die beiden historischen Türme (Schifftor und Ziegelturm) der ehemaligen Stadtmauer. Im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Dienstleistungszentrum Südstadt“ sind im Bereich B1 sieben Vollgeschosse erlaubt, zuzüglich Kellergeschoss und Dachaufbauten, damit hätten die Gebäude eine ähnliche oder sogar eine größere Höhe. Es verbietet sich aus städtebaulicher Ästhetik ein derart hohes Gebäude in Konkurrenz zu den historischen Türmen zu errichten. Die bisher gültigen Bebauungspläne aus den siebziger und achtziger Jahren begrenzen die Bebauung auf drei Geschoße zuzüglich des Dachgeschosses. Diese Bebauung prägt heute das Stadtbild der Südstadt, bei einem mehr als doppelt so hohem Gebäude kann keine Rede davon sein, dass sich das neue Gebäude in der Umgebung einfügt. Dies aber schreibt die Baugesetzgebung ausdrücklich vor. Die BG empfehlen maximal fünf Vollgeschosse zu erlauben, dies wären schon zwei Geschosse über den derzeitigen Bestand hinaus. Des Weiteren ist eine Grundflächenzahl von 1 (100% versiegelte Fläche) absolut unüblich, in der Regel geht man nicht über 0,8 hinaus. In der heutigen Zeit des Klimawandels sollten immer grüne Inseln und Versickerungsflächen vorgesehen werden", heißt es in einer Pressemitteilung.

Alle Beteiligten mögen sich die Frage stellen, ob es wirklich notwendig ist, derart viel Bürofläche an dieser Stelle zu schaffen. Der Wunsch des Main-Kinzig-Kreises, seine Standorte in der Stadt hier zu konzentrieren, sei aus Sicht der Kreisverwaltung nachvollziehbar. Aus Sicht der Stadt stelle sich das aber ganz anders da. Die vom Main-Kinzig-Kreis genutzten Flächen würden nur innerhalb der Stadt verschoben, es erzeuge in den bisher genutzten Gebäuden Leerstand mit den daraus folgenden Problemen. Es stelle sich die Frage, was wirklich verlagert werden muss und was nicht. Vielleicht reiche dann ein etwas kleineres Dienstleistungszentrum und das Stadtbild werde nicht zerstört.

"Darüber hinaus sollten behindertengerechte Parkplätze direkt am Gebäude vorgehalten werden. Es ist für stark beeinträchtigte Personen unzumutbar, den Weg vom geplanten Parkhaus in der Hailerer Straße zurückzulegen. Mit dem geplanten Parkhaus in der Hailerer Straße kann die nach Stellplatzverordnung erforderliche Anzahl von Stellplätzen für das Dienstleistungszentrum nicht erreicht werden. Die „Bürger für Gelnhausen“ erinnern deshalb nochmals an ihren Vorschlag, ein Parkhaus südlich des Bahnhofs auf die Linsengerichter Seite zu bauen. Dieses wäre ähnlich weit vom Dienstleistungszentrum entfernt wie der geplante Standort und verkehrstechnisch deutlich besser zu erreichen. Ein Parkhaus an dieser Stelle hätte über die Lagerhausstraße eine gute Anbindung an die Stadtteile Höchst und Hailer Meerholz, nach Linsengericht und zur Autobahn. Die Südstadt würde deutlich entlastet", so die BG abschließend.


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