Es war nicht das erste Mal, dass die 57-jährige Hanauerin mit einem Verkehrsdelikt aufgefallen war.
Es war nicht das erste Mal, dass die 57-jährige Hanauerin mit einem Verkehrsdelikt aufgefallen war.
Diesmal hatte sie sich allerdings etwas Neues einfallen lassen. Am 22. Oktober 2012 verursachte sie einen Verkehrsunfall in Gelnhausen, war dabei nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und gab auch noch falsche Personalien an. Dafür musste sie sich jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten.
Kurz vor 17 Uhr fuhr sie mit einem Pkw an der Westspange auf die A66 in Richtung Frankfurt auf und übersah dabei einen VW-Golf. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem glücklicherweise nur Sachschaden entstand. Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei gab sich die Angeklagte allerding als ihre Schwester aus, auf die der Wagen zugelassen ist. „Ich weiß nicht, was mir dabei in den Kopf gekommen ist. Ich muss einmal die Woche nach Gelnhausen und hatte niemanden gefunden, der mich fährt“, sei diesmal die Gelegenheit günstig gewesen, da sie Zugang zum Schlüssel für den Wagen ihrer Schwester hatte.
Der Schwindel flog allerdings schnell auf und als die Polizei dann die Daten der 57-Jährigen überprüfte, stellte sich heraus, dass sie ihren Führerschein bereits 2006 abgeben musste. Damals wurde festgestellt, dass sie ungeeignet für das Führen von Fahrzeugen ist. Fünf Mal geriet die Angeklagte zuvor mit dem Gesetz in Konflikt, zuletzt wegen Trunkenheit am Steuer sowie des Führens eines nicht pflichtversicherten Pkw im Straßenverkehr. Fünf Jahre lang war dann allerdings Ruhe, bis sie jetzt den Unfall in Gelnhausen verursachte.
Obwohl die Angeklagte eine Wiederholungstäterin ist, sah das Gericht noch einmal von der Verhängung einer Freiheitsstrafe ab. Die Geldbuße wurde allerdings am oberen Strafrahmen angesetzt. 1750 Euro muss die Hanauerin wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zahlen, zudem hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen. Trotz eines geringen Verdienstes lehnte die Angeklagte eine Umwandlung der Geldstrafe in Arbeitsstunden ab: „Ich bin froh, wenn ich das jetzt alles hinter mir habe“, will sie sich jetzt darum bemühen, wieder den Führerschein zu bekommen und somit rechtmäßig ein Fahrzeug führen zu können. Das Urteil ist rechtskräftig.
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