Regelung für Bebauung von Grundstücken gefordert

Gelnhausen
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Neue Bauprojekte im Rahmen der Verdichtung der Innenstadt und der Ortskerne führen aus Sicht der Wählergemeinschaft "Bürger für Gelnhausen" immer wieder zu Ärger und Unverständnis.

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Beispiele gebe es genügend: Riesige Bauten in Höchst, Hailer und Meerholz würden eine deutliche Sprache sprechen. Die Genehmigung des Wohnprojektes in der Wendelinus/Alte Gasse in Höchst durch den Main-Kinzig-Kreis (wir berichteten) mache deutlich, wie gering die Einflussmöglichkeiten des Rathauses vor dem Hintergrund der aktuellen und teilweise uralten Bebauungspläne sind.

Die „Bürger für Gelnhausen (BG)“ regen deshalb an, bauliche Maßnahmen und Entwicklungen dieser Art zukünftig aktiv zu steuern: "Momentan fehlt eine für das gesamte Stadtgebiet geltende Regelung. So gibt es partielle Bebauungspläne, unter anderem für Gelnhausens westliches Bahnhofsumfeld, die Tongrube Hailer, den Mittlauer Weg in Meerholz. Lediglich für Höchst existiert ein für den gesamten Ortsteil gültiger B-Plan. Der stammt aber aus dem Jahr 1964. 1973 wurde er aktualisiert. Da Bebauungspläne beziehungsweise Satzungen für die Ortskerne nicht existieren, greift § 34 Baugesetzbuch, wonach sich die Bebauung in die Umgebung einfügen soll. Allerdings ist der Auslegungsspielraum relativ groß und es gibt oft Probleme unter den Anwohnern und Nachbarn. Für das Bauamt des Main-Kinzig-Kreises diente diese Vorschrift dazu, die acht Wohneinheiten in der Wendelinusstraße/Alte Gasse zu genehmigen."

Die „Bürger von Gelnhausen (BG)“ regen an, die baulichen Maßnahmen und die Entwicklungen künftig aktiv zu steuern. Die Aufstellung von Bebauungsplänen beziehungsweise Satzungen für die Innenstadt und die Ortskerne könnte Konflikte wie in Höchst von vorneherein ausschließen. Solche B-Pläne/Satzungen würden viele Themen wie die Anzahl der Wohneinheiten, die Bauhöhe oder die maximale Bebauung eines Grundstücks für alle rechtsverbindlich regeln. Damit bekämen Diskussionen zwischen Anwohnern, der Politik und Investoren einen Handlungsrahmen. Ausnahmegenehmigungen nach persönlichem Gusto würde es zukünftig nicht mehr geben.

"In Neubaugebieten wird regelmäßig ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, dadurch wird der Rahmen für die Bebauung gesetzt, es entstehen homogene und schöne Quartiere, in den sich die Anwohner wohl fühlen. Wenn sich die zuständigen Behörden daran halten und Rechtsverstöße wie im Mittlauer Weg nicht geduldet werden. Die Gestaltung der Zentren sollten nicht dem Zufall überlassen werden. Eine lebenswerte und schöne Stadt ist Interesse aller", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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