CDU: "Härter gegen Autoposer vorgehen"

Gelnhausen
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Auf Antrag der CDU Gelnhausen wird sich die Stadtverordnetenversammlung bei ihrer Sitzung am Mittwoch (15.09.2021) mit dem Thema „Autoposing“ beschäftigen.

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"Autoposing umschreibt die übergebührliche Zuschaustellung eines PKW, durch lautes Aufheulen der Motoren oder der Anfahrt mit quietschenden Reifen. In den Bereichen der Stadt, in der es zu Autoposing kommt, sind die Anwohner einer übergebührlichen Lärmbelästigung ausgesetzt. Problembereiche in Gelnhausen sind etwa Bahnhofstraße, Ziegelhaus, Seestraße und Frankfurter Straße. Um der zunehmenden Lärmbelästigung entschieden entgegenzutreten, fordert die CDU Gelnhausen nun vermehrte Kontrollen und konsequente Ahndung von Verstößen gegen die unter § 30 der STVO genannten Tatbestände, angelehnt an das 'Mannheimer Modell'", erklärt die CDU Gelnhausen in einer Pressemitteilung.

Und weiter: "In Mannheim wurde das Problem mit vermehrten Kontrollen und konsequenter Ahndung erfolgreich eingedämmt. Nun soll auch in Gelnhausen mit Bußgeldern sowie Verbotsverfügungen mit Zwangsgeldern bei Wiederholungen, mit Unterstützung der Polizei, gegen Autoposing vorgegangen werden. Nichtpolizeiliche Einzelmaßnahmen sollen darüber hinaus in einem Katalog erfasst und nach einer Tauglichkeitsanalyse in einem Konzept zusammengeführt werden."

„Mannheim hat vorgemacht, wie es gelingen kann, die unerträgliche Lärmbelästigung durch Autoposing einzudämmen. Auch wir müssen dieser zunehmend problematischen Situation bei uns in der Stadt Herr werden. Mit unseren beantragten Vorschlägen sehen wir uns auf einem guten Weg, hier für Entlastung zu sorgen“, so Christian Litzinger, Fraktionsvorsitzender der Christdemokraten in der Stadtverordnetenversammlung.

Ein weiterer Antrag der CDU Gelnhausen fordert die Neupflanzung von knapp 24.000 Bäumen in den nächsten vier Jahren auf städtischer Gemarkung. Mit dem Aufforstungsprogramm „Ein Mensch, ein Baum“ solle der städtische Wald mit klimastabilen Baumarten fit für die Zukunft gemacht und den in den zurückliegenden Jahren zu beobachtenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald begegnet werden. Zur Umsetzung des Programms sollten auch Fördermittel aus dem Landesprogramm „Extremwetterrichtlinie-Wald“ beantragt werden.


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