Gelnhausen: 64 technische Mängel - Weiterfahrt untersagt

Gelnhausen
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Bereits vergangenen Montag (1. November) waren Beamte der Autobahnpolizei gegen 7 Uhr zu einer vermeintlichen Trunkenheitsfahrt nach Gelnhausen unterwegs. Ein Zeuge war der Sprinter mit rumänischer Zulassung bereits im benachbarten Unterfranken im Bereich Geiselbach aufgefallen. Der Sprinter sei Schlangenlinien gefahren und habe eine defekte Beleuchtung gehabt, weshalb er umgehend die Polizei informierte.



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Der Zeuge fuhr dem Sprinter zudem hinterher und lotste die Polizei letztlich zu dem Gefährt. Die Streife kontrollierte den Fahrer sowie den Sprinter an einer Tankstelle in der Straße "Im Steinigen Graben". Eine Trunkenheitsfahrt lag nach einer Überprüfung des Fahrers nicht vor, jedoch stellten die Beamten bereits bei der ersten Inaugenscheinnahme diverse Mängel am Sprinter fest. Mit dem Wagen, der mit "Schrott" beladen war, fuhr die Streife daher zu einer nahgelegenen TÜV-Prüfstelle. Nach akribischer Prüfung durch einen TÜV-Prüfer stand fest, dass der Sprinter, der insgesamt 64 zum Großteil erhebliche Mängel aufwies, so nicht weiterfahren durfte.

Die Weiterfahrt wurde daher untersagt und die Zulassung durch die Zulassungsstelle entzogen. Neben einem undichten Motorblock waren unter anderem das Fernlicht, die Bremsleuchten, die Schlussleuchten sowie die Warnblinkanlage sowie die Hupe ohne Funktion. Die nicht mehr funktionsfähige Scheibenwischanlage fiel ebenfalls auf, obwohl diese ohne den fehlenden Scheibenwischerhebel im Fahrzeuginnenraum sowieso nicht mehr hätte bedient werden können.

Zudem wurden die Hecktüren nur noch durch zwei Schrauben am Fahrzeugdach festgehalten, das Schloss war ebenfalls defekt. Auf den Fahrer sowie die beiden Mitfahrer kommen nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu, da die drei Männer den Gurt hinter ihren Rücken entlanggeführt und ins Gurtschloss gesteckt hatten. Zudem bekommen der Fahrer und der Halter Anzeigen wegen des Führens sowie der Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs. Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein wurden noch vor Ort sichergestellt. Der Sachverhalt zeigt erneut, wie wichtig es ist, Auffälligkeiten im Straßenverkehr mitzuteilen. Die Polizei ist auf Zeugenhinweise angewiesen und für diese auch sehr dankbar.

Fotos: Polizeipräsidium Südosthessen


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