Gelnhausen: Parlamentschef Tauber schließt Ungeimpfte aus

Gelnhausen
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Am kommenden Mittwoch wird zum letzten Mal in diesem Jahr die Stadtverordnetenversammlung der Barbarossastadt Gelnhausen tagen. Danach geht es in eine längere Sitzungspause und erst im Februar des neuen Jahres gibt es wieder ein Zusammentreffen. Angesichts der pandemischen Lage hat der Stadtverordnetenvorsteher Dr. Peter Tauber (CDU) entschieden, dass die Sitzung unter der 2-G-plus-Regelung stattfinden wird.



"Angesichts der pandemischen Lage ist dies eine verhältnismäßige Regelung; denn die Stadtverordnetenversammlung wird damit einerseits Ihrer Vorbildfunktion für die Bürger*innen gerecht und berücksichtigt in Ihrem Handeln die aktuelle Situation. Das Risiko von Ansteckungen und Infektionen wird somit auch verringert. Zugleich wird sichergestellt, dass die notwendigen Beratungen und Beschlüsse getroffen werden", heißt es in einer Pressemitteilung.

Folgende Regelung wurde bekanntgegeben:

  • Alle kommunalpolitischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger*innen und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, die an der Sitzung teilnehmen, müssen einen negativen und tagesaktuellen Schnelltest vorweisen.
  • Die Stadtverwaltung wird eine ausreichende Testkapazität sicherstellen.
  • Alle Teilnehmenden mögen bitte zeitlich früher als sonst nach Meerholz kommen, damit ein pünktlicher Beginn der Sitzung gewährleistet ist.
  • Für Bürger*innen, die an der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen wollen, wird eine Begrenzung der Teilnehmerzahl greifen und zudem eine Teilnahme nur auf der Basis von 2-G-plus möglich sein. Auch hier stellt die Stadtverwaltung Testkapazitäten bereit.
  • Die Zahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Bürgerschaft wird auf 20 Personen begrenzt.
  • Damit soll sichergestellt werden, dass auch in der Halle die Abstände eingehalten werden.
  • Ohne einen negativen Schnelltest ist eine Teilnahme an der Sitzung nicht möglich.
  • Die Stadtverordneten und Besucher*innen können auch einen gültigen medizinischen Beweis vorlegen oder unter Aufsicht einen Test vor Ort machen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch am Platz.

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