Demnach müssen alle Besucher:innen, auch Eltern, die die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen betreten möchten, nachweislich gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder aktuell negativ getestet sein (Nachweis mit einem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, ein Selbsttest ist nicht ausreichend). Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht.
“Wir reagieren mit dieser Maßnahme auf die aktuell sprunghaft ansteigenden Corona-Infektionszahlen. Die Einführung der 3G-Regel für alle Besucher:innen in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen dient dem Schutz der Kinder und unserer Mitarbeiter:innen. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Sicherung des allgemeinen Betreuungsbetriebes”, begründet Bürgermeister Daniel Chr. Glöckner die Zugangsbeschränkung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes.
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