"Wer Teil einer Bürgerrechtsbewegung ist, kann im Jahr 2022 von deutschen Gerichten für 'vogelfrei' erklärt werden. Zumindest gilt das für Bürger, die sich kritisch zur Corona-Politik äußern und für Grundrechte und Demokratie einstehen. ", lautet die Reaktion der Gruppierungen "QUERDENKEN-6051 Gelnhausen" und "Allianz pro Grundgesetz" auf ein Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt (wir berichteten). Nach dem Landgericht Hanau hatten auch die Frankfurter Richter in einem Rechtsstreit für die Sprecher des Gelnhäuser Vereins "Hand aufs Herz" entschieden.

Das kommentarlose Teilen eines Posts in den sozialen Medien reiche aus, um unter "offenkundiger Falschinterpretation des Inhaltes" öffentlich verleumdet zu werden: "Diese Erfahrung musste die in Bad Orb ansässige Unternehmerin Imke Otto machen. Schon bald nach Einsetzen der sogenannten Corona-Maßnahmen trat sie offen für den Erhalt von Grundrechten ein, organisierte Mahnwachen und vernetzte sich mit Gleichgesinnten. Über Medienberichte wurde ihr Name im Main-Kinzig-Kreis bekannt. Die Grundrechtebewegung im MKK wuchs schnell. Initiativen wie 'Allianz pro Grundgesetz' und 'Querdenken-6051 Gelnhausen' bildeten sich. Bald schon wurden die Internetauftritte der Initiativen durch Personen 'überwacht', die der politischen Spitze des Main-Kinzig-Kreises nahestehen. Gezielt wurden Screenshots von Nachrichten erstellt und gesammelt, um sie später aus dem Zusammenhang gerissen 'einzusetzen'", heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Bei "öffentlichen Angriffen gegen kritische Bürger" habe sich die Gelnhäuser Initiative „Hand aufs Herz“ hervorgetan, die "von den SPD-Mitgliedern Alexander Schopbach und Julia Hott" gegründet worden sei: "Ihr Markenzeichen ist eine hetzerische und diffamierende Sprache, mit der sie sich sowohl online und in Zeitungsartikeln als auch lautstark auf Veranstaltungsbühnen bemühen, Aufmerksamkeit zu erlangen. Den bisherigen Höhepunkt erreichte der Wille zu schaden mit Aussagen von Herrn Schopbach und Frau Hott, die sie im Rahmen politischer Veranstaltungen im März 2021 auf dem Gelnhäuser Obermarkt mehrfach tätigten. Beide behaupteten, Frau Otto fordere sinngemäß 'für Denunzianten ein knappes Drei-Mann-Standgericht mit dem einzig richtigen Urteil ‚Tod durch Erschießen’'. Sie wiederholten die Aussage auch mehrfach im Netz. Diese Aussage ist eine beabsichtigte und unwahre Unterstellung. Fakt ist: Am 30. November 2020, also drei Monate zuvor, leitete Frau Otto lediglich einmal den Beitrag einer anderen Person in eine Gruppe innerhalb der sozialen Medien weiter. Inhalt des Beitrags war das Gedicht des Bremer Journalisten Peter Bartels mit dem Titel 'Denunzianten'. Sonst nichts. Wie man aus dem Gedicht die von Schopbach und Hott getätigte Aussage herauslesen kann, erschließt sich dem objektiven Leser nicht. Frau Otto, Inhaberin einer Schmuckwerkstatt, bekam die Auswirkungen der Verleumdung umgehend zu spüren. So gab es beispielsweise Beschimpfungen im Netz, negative Bewertungen auf Google und Absagen von Kunden. Eine solche ruf- und geschäftsschädigende Diffamierungskampagne ist nicht hinnehmbar. Da auf Unterlassungsaufforderungen nicht reagiert wurde und die verleumderischen Aussagen weiterhin öffentlich getätigt wurden, suchte Frau Otto schließlich Schutz bei der Gerichtsbarkeit."
Am 26. April 2021 fand die erste Verhandlung vor dem Landgericht Hanau statt (wir berichteten): "Die Verhandlung, in der die Position der Klägerin deutlich gewonnen hatte, endete einige Tage später überraschend mit einem gegenteiligen Urteil und einer Abweisung der Klage. Völlig unverständlich entsprach man nun der Position der Gegenseite, es habe sich lediglich um eine Meinungsäußerung von Schopbach und Hott gehandelt. Spätestens hier wurde klar, dass es sich in diesem Fall um eine politische Angelegenheit handelt. Gemeinsam mit dem inzwischen großen Unterstützerkreis entschied Frau Otto, in Berufung zu gehen. Das Vertrauen auf ein unabhängiges Verfahren wurde am 3. Februar 2022 vom Oberlandesgericht Frankfurt ein weiteres Mal enttäuscht. Es wirkte, als habe sich die Richterin erst am Morgen der Verhandlung in den Fall eingelesen. Sie begann die Verhandlung mit der Aussage, dass sie das Urteil des Landgerichts Hanau unterstütze. Mit dem am 10.02.2022 folgenden Richterspruch über die Ablehnung der Klage wurde Frau Otto de facto für 'vogelfrei' erklärt, denn nun dürfen diskreditierende und unwahre Behauptungen weiterhin öffentlich getätigt werden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen – sofern man die 'richtige' politische Meinung vertritt. Dass Frau Otto nur zufällig Opfer der Kampagne wurde, um die gesamte kritische Bürgerbewegung zu treffen, lässt der Ausspruch von Frau Hott während der letzten Verhandlung erkennen, dass sie Frau Otto doch gar nicht kenne."
Trotz allem seien aus dieser Erfahrung auch positive Aspekte zu verzeichnen: "Einmal mehr haben Gerichte in Deutschland offen gezeigt, dass wir in einem Doppelstaat leben. Sobald ein Verfahren eine politische Komponente hat, darf man nicht mehr auf Gerechtigkeit hoffen. Eindeutige und nachvollziehbare Beweise werden unter fadenscheinigen Gründen abgewiesen, bewusst übersehen oder falsch ausgelegt. Dies sehen wir bei diesem Fall in aller Klarheit. Mut machte die breite ideelle und finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft der Bürger, die sich für Freiheit und den Erhalt unserer Grund- und Menschenrechte einsetzen. Sich gegen Verleumdung zu wehren, kann in unserem Staat schnell Beträge im fünfstelligen Euro-Bereich kosten."
„Mich macht das Urteil sehr betroffen“, sagt Imke Otto laut Pressemitteilung: "Es bedeutet in letzter Konsequenz, dass unbequeme kritische Bürger als Mittel zum Zweck verleumdet oder beleidigt werden dürfen. Mein Herzensanliegen ist immer gewesen, dass die Menschen wieder in Verbindung miteinander kommen. Dazu stehe ich weiterhin und möchte die Menschen ermutigen, für ihre Überzeugungen einzustehen und wieder miteinander zu sprechen anstatt übereinander.“
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de
















