Amtsgericht Gelnhausen: Nötigung von Gerichtsmitarbeiterin

Gelnhausen
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Schlimme Entgleisung: Weil ein Bad Orber nicht mit der Entscheidung einer Mitarbeiterin des Amtsgerichts Gelnhausen, die ihn betraf, einverstanden war, schickte er ihr eine unflätige Nachricht. „Ich mache sie fertig“, kündigte der 45-Jährige ihr schriftlich an. Und weiter: „Ich werde mir was einfallen lassen, dass sie ins Gras beißen.“ Die Justiz-Bedienstete zeigte diese Nötigung an. Deswegen bekam der Kurstädter einen schriftlichen Strafbefehl.



Darin wurde er verwarnt. Sollte er in einer Bewährungszeit erneut strafrechtlich auffällig werden, müsse er 40 Sozialstunden ableisten.

Dagegen legte der Orber Einspruch ein, so dass es nun zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen kommen sollte. Doch zu dem angesetzten Termin erschien der Mann trotz Vorladung nicht. Nach einer angemessenen Wartezeit verwarf Richter Andreas Weiß den Einspruch, der Strafbefehl hat damit wieder seine Gültigkeit. / hd

 


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