Gelnhausen: Bürgermeister Glöckner erstattet Strafanzeige gegen ehemaligen Bauamtsleiter

Gelnhausen
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Der Gelnhäuser Bürgermeister Daniel Christian Glöckner (FDP) hat im Zusammenhang mit den Grundstücksverkäufen im Baugebiet „Mittlauer Weg“ im Stadtteil Meerholz Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau gestellt. In dem bereits Mitte Juni an die Ermittlungsbehörde übersandten Schriftstück erhebt er schwere Vorwürfe gegen einen ehemaligen Bauamtsleiter der Stadt Gelnhausen, der zugleich auch Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft Gelnhausen (SEG) war.

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Die Strafanzeige bezieht sich auf die Vergabe der Baugrundstücke in den Jahren 2013 bis 2015, Glöckner war damals noch nicht Bürgermeister, Dienstherr im Gelnhäuser Rathaus war der jetzige Landrat Thorsten Stolz (SPD). Der Wortlaut der Strafanzeige wurde der Redaktion anonym übermittelt.

Auf Nachfrage bestätigte Glöckner allerdings, dass er die Strafanzeige Mitte Juni gestellt hat. Darüber habe er damals auch den Magistrat der Stadt Gelnhausen in einer nicht-öffentlichen Sitzung informiert. Als so genanntes „Kollegialorgan“ sind die Magistratsmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Strafanzeige hat Glöckner „wegen des Verdachts von Täuschungshandlungen und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Vergabeentscheidung beim Verkauf eines Grundstückes in der Barbarossastadt Gelnhausen“ gestellt. Die von ihm auf mehreren Seiten geschilderten Vorfälle sollen demnach bei einer Aktenrevision am 11. Januar 2022 im Bauamt der Stadt Gelnhausen zum Vorschein gekommen sein.

Wie Glöckner in der von ihm verfassten Strafanzeige schreibt, waren die geschäftlichen Tätigkeiten des ehemaligen Rathausmitarbeiters durch seine Doppelrolle im Bauamt und bei der Stadtentwicklungsgesellschaft „faktisch eins“. Und in dieser Funktion soll er dafür gesorgt haben, dass sein Sohn und seine Schwiegertochter in Besitz eines Grundstückes gekommen sind, obwohl sie zuvor nicht am Bewerberverfahren teilgenommen haben. Dafür soll der ehemalige Bauamtsleiter im Vergabefahren durch entsprechende farbliche Kennzeichnung zunächst dafür gesorgt haben, dass das später an seine Familienmitglieder verkaufte Grundstück auf dem Flächenerwerbsplan als grau gekennzeichnet war, so dass es für die Bewerber auf der Bewerberliste nicht zur Verfügung stand, weil es für Alteigentümer im Baulandumlegungsverfahren zur Verfügung stehen musste. Durch diese Manipulation habe das Grundstück vor dem Auswahl- und Reservierungsverfahren niemals Bewerbern aus der Bewerberliste zur Verfügung gestanden.

Glöckner in der Strafanzeige: „Nach Durchführung des Reservierungsverfahrens und der darauffolgenden Verkäufe an Bewerber mit Reservierung wurde dieses Grundstück nachträglich grün eingefärbt, so dass dessen Eignung für den Verkauf an Bewerber zur Verfügung stand.“ Dieser „Farbenwechsel hätte aber zur Voraussetzung gehabt, dass die Käufer auch vorher ordnungsgemäß am Bewerberverfahren teilgenommen hätten. „Das haben sie aber nachweisbar nicht, denn sie haben lediglich den als Anlage 1 vorgelegten Bewerberfragebogen im Verfahren abgegeben, aber nicht weiter am ordnungsgemäßen Reservierungsfahren teilgenommen“, hat Glöckner insgesamt drei „Beweisstücke“ seiner Strafanzeige beigefügt: den noch ordnungsgemäß ausgefüllten Bewerberfragebogen, ein mutmaßlich gefälschtes Grundstücksreservierungsformular und eine E-Mail vom September 2015 an das Planungsbüro der Stadt, in dem dieses aufgefordert werde, das besagte Grundstück „als reserviert grün zu kennzeichnen“. Das Planungsbüro habe noch am gleichen Tag den neu eingefärbten Flächenerwerbsplan direkt an den ehemaligen Bauamtsleiter gemailt.

Ein entscheidender Fehler soll dem ehemaligen Rathausmitarbeiter bei einer Rückdatierung unterlaufen sein. Als das Risiko einer Entdeckung der vorangegangenen Manipulation zu groß geworden sei, habe er diesen Mangel „deutlich erkennbar und nachgewiesen dadurch behoben, dass er Ende 2019 das Grundstücksreservierungsformular mit dem falsch rückdatierten Datum vom 10.06.2015 im Bauamt mit der Anordnung, diese Urkunde nachträglich in die Vergabeakten einzuordnen, eingefügt hat“. Und mit ihrer Unterschrift habe seine Schwiegertochter die falsche Urkunde endgültig hergestellt. „Und dabei ist – beiden – der Fehler unterlaufen, dass die Auswahl und Reservierung am 11.06.2015 begonnen haben, so dass einen Tag vorher, am 10.06.2015, eine Reservierung zugunsten der Eheleute (…) überhaupt noch nicht stattgefunden haben konnte“, heißt es in der Strafanzeige weiter, natürlich mit der hier aufgrund der Unschuldsvermutung nicht erfolgten namentlichen Nennung der Personen.

„Ich sehe daher hinsichtlich beider Täter (Anmerkung der Redaktion: Gemeint sind der ehemalige Bauamtsleiter und seine Schwiegertochter) den Tatbestand der strafbaren Urkundenfälschung gem. § 267 StGB als erfüllt an. Da die Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft wird, beträgt für dieses Delikt die Verjährungsfrist gem. § 78 Abs. 2 Nr. 4 StGB 5 Jahre. Und weil die Tatbegehung nach den erst am 11.01.2022 bekanntgewordenen Unterlagen und Zeugenaussagen Ende 2019 erfolgte, sind die Straftaten nicht verjährt und können noch verfolgt werden“, werden in der Strafanzeige zwei Rathausmitarbeiterinnen aus dem engen Umfeld des ehemaligen Bauamtsleiters als Zeuginnen genannt.

Zum Abschluss verweist der Gelnhäuser Bürgermeister Daniel Chr. Glöckner auf seine Pflichten als Rathauschef: „Nachdem diese Umstände am 11.01.2022 erst entdeckt und mir bekanntgeworden sind, halte ich es für meine Pflicht, im Interesse meiner Stadt im Wege der Strafanzeige den gesamten Vorfall der Staatsanwaltschaft als Strafermittlungsbehörde zu unterbreiten und (…) Strafanzeige zu erstatten. Hierzu sehe ich mich rechtlich und in meiner Verantwortung als Bürgermeister unserer Stadt verpflichtet.“


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