Im Juli 2012 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass psychisch kranke Menschen nicht gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt werden dürfen.
Im Juli 2012 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass psychisch kranke Menschen nicht gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt werden dürfen.
Die Behandlung von Menschen in akuter psychischer Krise bringt für Kliniken, gesetzliche Betreuer und Angehörige neue Herausforderungen mit sich. Das BWMK (Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V.) lädt aus diesem Anlass zum Trialog „Zwangsbehandlung" für Mittwoch, 22. Mai 2013, von 18.30 bis 20 Uhr ins Café Lili Marleen, Vor der Kaserne 6, in Gelnhausen ein. Zu Gast sin die Experten Karin Lang, Richterin am Amtsgericht Gelnhausen, Michael Latka, Sachgebietsleiter Sozialpsychiatrischer Dienst und Betreuungsstelle im Main-Kinzig-Kreis, und Susanne Franke, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in den Main-Kinzig-Kliniken. Eingeladen sind Psychiatrie-Erfahrene, Ärzte, Mitarbeiter der Betreuungsstelle des MKK, gesetzliche Betreuer, Angehörige, psychiatrisches Fachpersonal und alle interessierten Bürger. Um eine Anmeldung unter Telefon 06051/922310 wird gebeten.
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