Sie informieren sich dieses Mal aus erster Hand über verwaltungsrechtliche Belange vom Widerspruch bis zur Klage bei den Sozialgerichten.
Erneut hat Landrat Pipa der Bitte der Stiftung zugestimmt und mit den beiden Juristinnen Saskia Götzl (Sozialamt) und Simone Herbert (KCA) zwei sach- und fachkundige Mitarbeiterinnen seiner Verwaltung gebeten, dafür zur Verfügung zu stehen. „Immer deutlicher wird, dass wir unsere Vorstandsmitglieder und Behördenbegleiter auch in verwaltungsrechtlichen Fragen fortbilden müssen, um mit Behörden zum Vorteil der Klienten unserer Stiftung auf Augenhöhe verhandeln zu können,“ argumentiert der stellvertretende Vorsitzende der Stiftung, Hans Jürgen Freund. Deutlich werde dies bei einem außerordentlich schwierigen Fall beim Sozialamt der Stadt Frankfurt, die einer Hartz-IV beziehenden Familie die Übernahme der Bestattungskosten für den verstorbenen Vater ablehnte. In 255 Tagen, teils zermürbender Arbeit gelang es der Stiftung schließlich, den angeblich rechtskräftigen Verwaltungsakt wieder zu öffnen und gegen den Ablehnungsbescheid argumentativ vorzugehen. Hier waren alle verwaltungsrechtlich Register zu ziehen und die Beteiligung der HR-Fernsehsendung defacto notwendig, um den Angehörigen nach über einem Jahr zu ihrem Recht zu verhelfen.
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