Kaufhaus Joh: Arbeitsagentur bürgt für 1,2 Millionen Euro

Gelnhausen

Die Gehälter der Joh-Beschäftigten sind wie bereits berichtet bis Ende Juni sicher.

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Mit der Zustimmung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes hat die Hanauer Arbeitsagentur die Weichen dafür gestellt. Wann und zu welchen Konditionen das Geld ausgezahlt wird, liegt allerdings nicht in ihrer Hand.  

„Mit unserer Zustimmung haben wir ein Signal an die Insolvenzverwalterin gegeben - und der Frankfurter Sparkasse Sicherheiten in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die Auszahlung der Gehälter. Die Auszahlungsmodalitäten legen aber nicht wir fest, sondern die Insolvenzverwalterin in Absprache mit der Bank“, erläutert Alexander Noblé, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hanau, das Verfahren.

Der erste Antrag auf Zustimmung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes wurde von der vorläufigen Insolvenzverwalterin am Freitag, 10. Mai, bei der Agentur für Arbeit Hanau gestellt und am darauffolgenden Montag entschieden. Damit war die Zahlung des Insolvenzgeldes vom 1. April bis zum 7. Mai 2013 gesichert.

Der zweite Antrag wurde am 16. Mai gestellt und noch am selben Tag positiv entschieden. Damit war auch die Zustimmung zur Zahlung im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 30. Juni 2013 in trockenen Tüchern. Somit sind die drei Monate, für deren Dauer der Gesetzgeber die Zahlung von Insolvenzgeld im Höchstfall vorgesehen hat, ausgeschöpft.

Die Zustimmung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes ist dann möglich, wenn eine positive Fortführungsprognose des Insolvenzverwalters für das Unternehmen vorliegt und die meisten Mitarbeiter/innen weiterbeschäftigt werden.

Foto: Alexander Noblé, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hanau.


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