Gelnhausen: Rentnerin wegen Geldwäsche verurteilt

Gelnhausen
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Alter schützt vor Torheit nicht: Über sechs Jahrzehnte führte sie ein anständiges Leben und war bislang nicht vorbestraft. Nun ist die 67-Jährige doch noch kriminell geworden – und vor dem Amtsgericht Gelnhausen verurteilt worden. 1800 Euro (120 Tagessätze zu jeweils 15 Euro) muss die Gelnhäuserin als Strafe wegen fünf Fällen von Geldwäsche bezahlen. „Das war von ihnen nicht nur eine Dummheit, sondern eine Straftat“, resümierte Richter Wolfgang Ott.

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Die Rentnerin hatte Ende vergangenen Jahres in insgesamt vier Tranchen einen Betrag von über 12000 Euro von einer ihr unbekannten Frau aufs Konto überwiesen bekommen. Was sie mit dem Geld machen sollte, dazu bekam sie von einer „Anna“ telefonisch Anweisungen. Ihr wurden vier verschiedene Namen von Ukrainerinnen und Ukrainern sowie die zugehörigen Kontoverbindungen genannt, denen sie mit Hilfe eines amerikanischen Anbieters von Auslandsüberweisungen das Geld zukommen lassen sollte, was sie auch weisungsgemäß machte. Gut zweieinhalb Tausend Euro blieben allerdings übrig.

Das Unternehmen führte zwar die Transaktionen aus, wurde dann jedoch stutzig und lehnte weitere Dienstleistungen ab. Doch „Anna“ wusste eine Lösung: Die Gelnhäuserin sollte den Rest bar abheben. Diese Scheine wickelte die ältere Dame in Zeitungspapier und steckte sie in einen Stoffbeutel, den sie einem Unbekannten auf offener Straße in der Barbarossastadt übergab. Damit sie auf den richtigen „Kurier“ traf, war als Stichwort „Frieden für mein Haus“ ausgemacht worden. Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden gingen auf dem Konto der Frau noch andere dubiose Geldbeträge ein, die allerdings nicht zurückverfolgt werden konnten und somit nicht Inhalt der Anklage waren.

Die Rentnerin beteuerte, von der Anruferin permanent unter Druck gesetzt und quasi bedroht worden zu sein. Natürlich habe sie sich „nichts Gutes“ dabei gedacht und wollte eigentlich auch zur Polizei gehen. Doch auf Nachfragen zu dem Deal reagierte „Anna“, die mit einer deutschen Telefonnummer anrief, abweisend: „Du brauchst mich nicht fragen.“ Was sie anordne, müsse auch ausgeführt werden. Und sie gab ihr einen Tipp: Wenn sie jemand nach der Herkunft des Geldes frage, sollte sie behaupten, es stamme von ihrer Schwester. Wenn sie auf die Idee käme, die Polizei einzuschalten, werde ein „Sicherheitsdienst“ sie abholen und einsperren, drohte die unbekannte Anruferin.

Also ging sie nicht zur Polizei, sondern agierte weiter gemäß den Anweisungen, weil sie auch dachte, es handele sich um einen einmaligen Vorgang. Als „Anna“ jedoch ankündigte, weitere rund 80000 Euro über sie abwickeln zu wollen, sperrte die 67-Jährige ihr Konto und legte sich eine neue Bankverbindung zu. Die ganze Sache setzte ihr jedoch nach eigenen Angaben gesundheitlich erheblich zu, und sie wurde dadurch krank. Vor lauter Angst habe sie sogar angeblich auch noch eigene Finanzmittel an die Betrüger weitergegeben.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft nannte ihr Verhalten „grob fahrlässig“ und „leichtfertig“. Auf diese Weise konnten kriminell erlangte Gelder „gewaschen“ werden. Der Frau, die das Geld auf das Konto der Angeklagten überwiesen hatte, war nämlich von Unbekannten erklärt worden, sie müsse die Mittel als eine Art „Steuer“ vorab bezahlen, um später angeblich einen Kredit zu bekommen. Richter Ott sprach von einem relativ schlichten Gemüt bei der Angeklagten. Dies entschuldige ihr Handeln jedoch nicht, zumal es sich um einen relativ hohen Geldbetrag gehandelt habe. / hd


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