Gelnhausen: Plakate von "Hand aufs Herz" ohne juristische Folgen

Gelnhausen
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Die im Februar des vergangenen Jahres aufgehängten Plakate des Gelnhäuser Vereins „Hand aufs Herz“ mit der Aufschrift "Spazierst Du noch? Oder marschierst Du schon!?" bleiben ohne juristische Folgen. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung und üblen Nachrede gegen den Vereinsvorsitzenden wurde von der Staatsanwaltschaft Hanau eingestellt. Ein Bürger aus Gründau hatte Strafanzeige erstattet und dies zuvor sogar öffentlich angekündigt.

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Die Plakate hatten sich auf die sogenannten „Lichterläufe“ oder „Monatsspaziergänge“ in Gelnhausen bezogen, mit denen gegen die Corona-Maßnahmen protestiert wurde.

„Ich lasse mich als morgendlicher Spaziergänger nicht so verleumden und beleidigen. Deshalb haben ich und andere heute gegen den Verein 'Hand aufs Herz' als Urheber des Plakats Strafanzeige gestellt“, hatte der Anzeigenerstatter in einem Leserbrief erklärt. Die Plakate waren im Vorfeld einer Veranstaltung vor dem Main-Kinzig-Forum im Stadtgebiet von Gelnhausen aufgehängt worden. Das Ordnungsamt hatte einen Teil der Plakate entfernt, weil die Genehmigung für eine Plakatwerbung für eine Kundgebung am Montagabend vor dem Main-Kinzig-Forum erteilt worden sei. Da auf den Plakaten aber keine Ankündigung für die Veranstaltung gestanden habe, seien die Plakate kurzerhand entfernt worden. Zudem habe der Verein auch auf Ober- und Untermarkt plakatiert, was generell nicht erlaubt sei. Ordnungsamtsleiter Bastian Metzler bestätigte damals zudem, dass mehrere Beschwerden aus der Bürgerschaft über die Plakate bei der Stadt eingegangen seien.

Strafrechtlich sind die Plakate aber laut dem jetzt erfolgten Beschluss der Staatsanwaltschaft Hanau nicht zu beanstanden. In einer Stellungnahme zur Strafanzeige räumte der Anwalt des Vereinsvorsitzenden ein, dass sein Mandant gemäß eines Vorstandsbeschlusses das Aufhängen der Plakate mitverantwortet hat. Die Plakate hätten sich inhaltlich mit den "Montagsspaziergängen" beschäftigt, die aber nicht nur gegen die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen gerichtet gewesen seien, sondern „regelmäßig durch sich in der Vergangenheit eklatant demokratie- und staatsfeindlich äußernden Personen des rechten Milieus begleitet oder sogar organisiert“ worden seien. Die Lichterläufe hätten dabei unmittelbar an die bereits im Jahr zuvor stattgefundenen Montagsspaziergänge in Gelnhausen angeknüpft, bei denen dem Querdenker-Mileu zuzurechnende Personen regelmäßig im Schulterschluss mit Rechten aufmarschiert seien und denen sich die demokratische Stadtgesellschaft inklusive Vertretern aller demokratischer Parteien auf Initiative von Hand aufs Herz monatelang wöchentlich mit Gegenkundgebungen für Demokratie, Solidarität, Toleranz etc. entgegenstellt habe.

Was mit den Plakaten vermittelt werden sollte, hatte der Verein ebenfalls öffentlich erklärt: „Wer sich hinter AfD, Reichsbürgern und anderen Hetzern einreiht, durch Gelnhausen marschiert und die ‚Moorsoldaten‘ singt, der grenzt sich nicht von rechts ab. Der beteiligt sich an Tabubrüchen der unsere Gesellschaft verbindenden Grundwerte, der macht sich mit rechts gemein. Genau das ist auch die Botschaft der Plakate ‚Spazierst Du noch? Oder marschierst Du schon!?‘“ Die Frage hat laut Stellungnahme des Anwaltes rhetorischen Charakter und soll auf die „wahrnehmbaren gesellschafts- wie demokratiefeindlichen Strömungen innerhalb der – zumeist nicht angemeldeten – ‚Montagsspaziergänge‘ anspielen“. Aus rechtlicher Sicht sei zudem fraglich, ob sich der Anzeigenerstatter durch die Plakate angesprochen fühlen können. „Mit dem zitierten Slogan sollten ganz offensichtlich nicht sämtliche Spaziergänger angesprochen werden, vielmehr stellt der Slogan auf eine lediglich innere Haltung ganz bestimmter Spaziergänger ab, die mit ihren als harmlos deklarierten ‚Spaziergängen‘ tiefergehende Ambitionen verbinden. Es ist damit für die Adressaten der Äußerung völlig offen, wer sich von einer entsprechenden Äußerung angesprochen fühlen könnte oder nicht“, heißt es in der Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft weiter.

Letztlich seien die Plakate auch von der Meinungsfreiheit gedeckt und im Kontakt einer politischen Auseinandersetzung zu sehen. Die Staatsanwaltschaft Hanau kam offenbar zu gleichen Auffassung. „Der Beschuldigte ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen unschuldig", heißt es abschließend im Einstellungsbeschluss.

spazierstduplakate


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