Gelnhausen: 20-Jähriger zerlegt Polizeizelle

Gelnhausen
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„Da haben sie ganze Arbeit geleistet.“ Jugendrichterin Petra Ockert meinte diesen Satz in Richtung eines 20-Jährigen nicht etwa positiv. Ganz im Gegenteil. Sie war entsetzt, was der junge Mann aus dem Altkreis Gelnhausen, der so brav auf der Anklagebank im Amtsgericht Gelnhausen saß, in den frühen Morgenstunden des 24. April vergangenen Jahres angerichtet hatte.

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Dabei hatte alles eigentlich relativ harmlos begonnen. Der Heranwachsende hatte die Scheibe eines Imbisses in Biebergemünd eingeschlagen. Zeugen riefen die Polizei. Die Beamten trafen vor Ort den 20-Jährigen als Tatverdächtigen an. Mit dem Streifenwagen brachten sie ihn zur Polizeistation Gelnhausen, wo er dann mit den Polizisten aneinandergeriet und in der Folge in der Gewahrsamszelle landete.

Damit war er jedoch nicht einverstanden und drückte mehrfach den Notfallknopf. Zunächst reagierten die Beamten darauf und sprachen mit dem Heranwachsenden. Als er sich jedoch nicht verstanden fühlte, rastete er völlig aus und verwüstete die Zelle. So riss er beispielsweise die Verkleidung der Toilette ab, so dass ungehindert Wasser austreten konnte und den Keller der Polizeistation flutete. Beim Versuch, die Überwachungskamera unbrauchbar zu machen, schlug er ein Loch in die Decke. Laut Anklage entstand insgesamt ein Sachschaden von 2000 Euro.

Ruhig und gelassen räumte er nun vor Gericht die Vorwürfe ein: „Klar, ich habe die Zelle kaputtgeschlagen.“ Als Grund für seinen Ausraster nannte er seine Erkrankung an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung), wodurch er eine plötzliche Impulskontrollstörung gehabt habe. Nach dem Vorfall sei er in der Psychiatrie in Schlüchtern behandelt und medikamentös überprüft worden. Seitdem habe es keinen solchen Ausraster mehr gegeben.

Der damalige Vorfall sei völlig ohne Anlass und unerwartet gekommen, resümierte der 20-Jährige. Er habe einfach aus der Zelle herausgewollt und sei durchgedreht. Seine Aggressionen seien so massiv gewesen, dass er sich dabei selbst die Hand gebrochen habe, die anschließend operiert werden musste. Er wunderte sich, warum das Land Hessen ihn bislang nicht für die Schäden in der Zelle zur Verantwortung gezogen hat.

Richterin Petra Ockert stellte letztlich in Absprache mit der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Sachbeschädigung gegen den 20-Jährigen ein. Sie ermahnte ihn und verpflichtete ihn 600 Euro an die Tafel Gelnhausen zu bezahlen. Auch wenn es in der Vergangenheit bereits einige Anzeigen gegen den Angeklagten wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gegeben habe, habe er einen guten Eindruck vor Gericht hinterlassen und sei beruflich auf einem guten Wege, weil er zeitnah seine Ausbildung abschließen wolle. / hd


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