Hott will Transparenz und Bürgerbeteiligung mit Satzung regeln

Gelnhausen
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Transparenz und Kommunikation, Bürgerbeteiligung und eine nachhaltige Einbindung der Gelnhäuserinnen und Gelnhäuser in kommunale Entscheidungsprozesse: Dafür will Bürgermeisterkandidatin Julia Hott (unabhängig) stehen, die sich als Oberamtsrätin in der Hessischen Finanzverwaltung und engagierte Personalrätin laut einer Pressemitteilung seit vielen Jahren mit den Themen Digitalisierung und Informationsfreiheit befasst.

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Eine der zahlreichen Anfragen aus der Bürgerschaft zur Kandidatur der 40-Jährigen für den Chefsessel im Rathaus habe sich mit der Einführung einer Informationsfreiheitssatzung für die Barbarossastadt befasst. „Da wir in Gelnhausen eine solche Satzung zeitnah einführen müssen, möchte ich diese Anfrage gerne samt meiner Antworten allen Wählerinnen und Wählern zur Information geben. Transparent und ohne Zensur, so wie ich es auch als neue Bürgermeisterin handhaben werde“, betont die Bürgermeisterkandidatin. Damit knüpft sie auch an einen jüngst in der Stadtverordnetenversammlung gescheiterten Antrag für mehr Transparenz in der Kommunikation gegenüber der Bürgerschaft an.

„Transparenz und Kommunikation sind die obersten Leitlinien meines Programms, da ich davon überzeugt bin, dass unser gesamtes Gemeinwesen - und somit auch echte Bürgerbeteiligung - nur dann funktionieren, wenn alle den gleichen Kenntnisstand haben. Es ist meine tiefste Überzeugung, dass eine transparente Verwaltung ein wesentlicher Beitrag zur Demokratiestärkung ist. Dies gilt übrigens für Kommunen genauso wie für die Kreis-, Landes- und Bundesebene“, bekräftigt Julia Hott in ihrer Antwort an den Fragesteller.

Durchaus hätte sie sich für das Bundesland Hessen im Jahre 2018 eine andere Lösung als die mit dem Informationsfreiheitsgesetz eingeführte Regelung gewünscht. „Nämlich eine solche, dass wie in anderen Bundesländern auch Kommunen im Zuge der Informationsfreiheitsgesetze automatisch der Informationsfreiheit unterliegen, ohne eigens eine entsprechende Satzung verabschieden zu müssen“, so die Oberamtsrätin. Trotzdem stimme sie vom Grundgedanken her mit dem damaligen Ansinnen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen überein: Verwaltungshandeln solle zukünftig offener und transparenter gestaltet werden. Deshalb brachte der hessische Landtag erstmals Regelungen für ein Recht auf Informationszugang gegenüber den öffentlichen Stellen in Hessen auf den Weg. Bürgerinnen und Bürger erhielten damit die Möglichkeit, unmittelbar Einblick in Vorgänge der öffentlichen Verwaltung zu nehmen. Entscheidungen der Verwaltung sollten damit nachvollziehbar, ihre Akzeptanz erhöht werden. Der Anspruch auf Informationszugang erfülle eine wichtige demokratische und rechtsstaatliche Funktion, sei wesentlicher Bestandteil öffentlicher Partizipation und der Kontrolle staatlichen Handelns. Der effektive Schutz personenbezogener Daten bleibe dabei gewährleistet, entgegenstehende berechtigte öffentliche und private Interessen werden angemessen berücksichtigt.

Konkret für Gelnhausen bedeute dies, dass sie sich für die zeitnahe Einführung einer Informationsfreiheitssatzung für die Barbarossastadt stark mache, kündigt Julia Hott an. Sie betont: „Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung für Gelnhausen sehe ich für mich und meine Politik als grundlegend an. Ich werde mich nach allen Kräften dafür einsetzen, eine Satzung auf den Weg zu bringen, die einzig ihre Grenzen aufgrund rechtlicher Vorgaben wie Personen- oder Datenschutz erfährt. Ich bin davon überzeugt, dass die dafür erforderlichen Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung gewonnen werden können.“ Die Informationsfreiheitssatzung für Gelnhausen solle ausschließlich dort Ausnahmen enthalten, wo diese vom Gesetzgeber aus Gründen der Schutzwürdigkeit ausdrücklich vorgesehen seien.

Die Frage nach Chancen und Risiken einer Informationsfreiheitssatzung für Gelnhausen beantwortet die Bürgermeisterkandidatin so: „Die Informationsfreiheitssatzung ist die rechtliche Grundlage, um den Bürgerinnen und Bürgern alle demokratischen Prozesse und Entscheidungsgrundlagen transparent, barrierefrei und nachvollziehbar zur Verfügung stellen zu können. Dadurch wird der sachgerechte Austausch über die Themen gefördert und langfristig hoffentlich auch das Interesse an demokratischer Beteiligung wieder erhöht. Dies entspricht vollkommen meiner Auffassung vom demokratischen Rechtsstaat. Ohnehin plane ich, das bereits vorhandene Portal https://gelnhausen.gremien.info um einen rechtskonformen öffentlichen Bereich, der für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist, zu erweitern und dort ebenso rechtskonform alle Dokumente zu veröffentlichen.“

Der höhere Aufwand in der Stadtverwaltung halte sich dabei in überschaubaren Grenzen, führt Julia Hott weiter aus. So halte die Informationsfreiheit künftig Einzug in alle Verwaltungsprozesse, die entsprechend optimiert werden müssen. Auch hier sei die Rechtslage wieder unabdingbare Grundlage. Nach erfolgreiche Prozessimplementierung könnten gesetzeskonform zu veröffentlichende Vorgänge standardisiert von dem bereits vorhandenen Personal des Hauptamtes administriert werden. „Anfragen aus der Bürgerschaft, die mit mir als Bürgermeisterin ebenfalls zeitnah, gesetzeskonform und vollumfänglich beantwortet werden, obliegen der ebenfalls bereits vorhandenen Stabstelle für Öffentlichkeitsarbeit in enger fachlicher Abstimmung mit den Verwaltungsspitzen“, kündigt Julia Hott an.

Die Etablierung der Informationsfreiheitssatzung plant die Kandidatin im Fall ihrer Wahl transparent und im demokratischen Diskurs. Dazu zählt für sie die Beteiligung aller politischen Gremien, der Verantwortlichen in der Verwaltung, der Bürgerschaft und sämtlicher betroffener Gruppen. Nach der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung werde die Satzung inklusive einer Erläuterung ihrer Möglichkeiten für alle Menschen in der Barbarossastadt in verständlicher Sprache veröffentlicht. „Und natürlich gehört auch bei diesem Thema die Selbstverpflichtung gegenüber der Bürgerschaft zu einer transparenten, offenen und ehrlichen Politik. Deshalb wird sich die Stadtverwaltung zur jährlichen Berichterstattung über die tatsächliche Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung verpflichten“, sagt Julia Hott zu. Abschließend betont die Kandidatin: „Ich bin überzeugt, dass der Gesamtprozess nicht besonders lange dauern wird. Natürlich möchte ich weder einer öffentlichen Debatte zur Sache noch der erforderlichen demokratischen Legitimation durch die zuständigen Gremien vorgreifen. Zusagen kann ich aber bereits heute, dass ich die Einführung der Informationsfreiheitsatzung gleich zu Beginn meiner Amtszeit anstoßen werde, da diese, wie bereits eingangs beschrieben, die Basis meines politischen Handelns darstellt.“


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