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Das Wahlamt der Stadt Gelnhausen weist daraufhin, dass wegen des Schelmenmarktes einige Wahllokale mit dem Pkw nur eingeschränkt erreichbar sind, und gibt Fristen für die Briefwahl bekannt.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. Oktober 2023, beim Einwohnermeldeamt der Stadt Gelnhausen beantragt und abgeholt werden. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen mit Postzustellung (www.gelnhausen.de) kann nur bis zum 4. Oktober 2023, 23:59 Uhr erfolgen. Es wird dringend geraten, Briefwahlunterlagen, die nach dem 3. Oktober beantragt werden, persönlich im Wahlamt des Rathauses abzuholen. Das Einwohnermeldeamt ist am Montag, 2. Oktober 2023 (Brückentag), ausschließlich für die Beantragung von Briefwahlunterlagen in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Die übrigen Verwaltungseinrichtungen bleiben geschlossen.

Weiterhin ist es möglich, bei plötzlicher Erkrankung (Nachweis erforderlich) Briefwahlunterlagen am Samstag, 7. Oktober, von 8 bis 10 Uhr, sowie am Sonntag, 8. Oktober 2023, bis 15 Uhr zu erhalten. Das Wahlamt befindet sich im Rathaus, Obermarkt 7, Erdgeschoss, Zimmer 001 (Einwohnermeldeamt). Wegen des Schelmenmarktes und damit einhergehender Straßensperrungen ist die Erreichbarkeit des Rathauses mit dem Pkw stark eingeschränkt. Bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung besteht deshalb am Sonntag, 8. Oktober 2023, zusätzlich die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen in den Räumlichkeiten des Betriebshofes der Stadt Gelnhausen, Am Galgenfeld 12, in Gelnhausen von 8 bis 15 Uhr zu beantragen.  

Das Wahlamt weist in diesem Zusammenhang Wählerinnen und Wähler der betreffenden Wahlbezirke daraufhin, dass die Wahllokale Romanisches Haus und Stadtwerke wegen der Straßensperrungen zum Schelmenmarkt ebenfalls nur eingeschränkt mit dem Pkw zu erreichen sind.

Alle Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 8. Oktober 2023, bis 18 Uhr im Rathaus, Obermarkt 7, in Gelnhausen abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Alternativ ist auch die Abgabe im Betriebshof bis 18 Uhr möglich. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.


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