Das Ordnungsamt der Barbarossastadt Gelnhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Ergänzung in § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Die Änderung ist seit 1.10.2009 in Kraft und bundesweit gültig.
Gelnhausen: Regeln für das Silvester-Feuerwerk
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