Trunkenheitsfahrt führt bei Familienvater zu Existenzängsten

Gelnhausen

Eine Trunkenheitsfahrt und ihre Folgen: Am 16. Dezember 2012 wurde ein 44-jähriger Gelnhäuser mit 1,26 Promille auf der Autobahn zwischen Hanau und seiner Heimatstadt erwischt.

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Jetzt kämpfte er vor Gericht vergeblich um eine Verkürzung der ihm auferlegten Sperre.

Seinen Führerschein musste der zweifache Familienvater gleich im Dezember 2012 abgeben, der Strafbefehl erlangte dann am 5. März diesen Jahres seine Gültigkeit. Und was da drin stand, gefiel dem Alkoholsünder gar nicht: Acht weitere Monate darf er sich nicht hinters Steuer setzen, zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 1.600 Euro zahlen.

„Ich habe dadurch erhebliche berufliche Einschränkungen“, legte er gegen den Strafbefehl Einspruch ein, so dass die Alkoholfahrt jetzt vor dem Strafgericht im Amtsgericht Gelnhausen verhandelt wurde. Seine Argumente: Für den Bereitschaftsdienst als Klimaanlagenbauer brauche er dringend einen Führerschein und auch sein Ehrenamt als Jugendfußballtrainer könne er nicht mehr in vollem Umfang ausüben. „Das könnte bei mir zu Existenzproblemen führen“, flehte er fast schon um eine vorzeitige Rückkehr in den Straßenverkehr.

Strafrichterin Petra Ockert sah allerdings keine Möglichkeit, die Strafe zu reduzieren, denn in diesem Fall sei nicht einmal die Mindeststrafe von einem Jahr – als Rechengrundlage gilt hierbei immer der Tattag - ausgesprochen worden. Somit darf der Gelnhäuser erst im November seine Fahrerlaubnis wieder neu bei der Führerscheinstelle beantragen. Ob er die dann allerdings auch gleich erhält, wird sich zeigen. Zunächst droht dem 44-Jährigen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, besser bekannt unter der Abkürzung MPU, bevor ihm ein neuer Führerschein ausgestellt wird. Gut möglich, dass der Familienvater dadurch noch länger auf seine Fahrerlaubnis warten muss.


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