Amtsgericht Gelnhausen: 54-Jähriger lehnt Verteidiger und Platz auf Anklagebank ab

Gelnhausen

Der 54-Jährige mag offenbar die üblichen Regeln an einem deutschen Gericht nicht beachten. So ging es während einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen entsprechend provokativ zu. Noch vor dem Start der Verhandlung gegen den Mann aus dem Rhein-Main-Gebiet, der sich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu verantworten hatte, gab es die erste Überraschung. Die Justiz hatte auf Kosten des Steuerzahlers einen Pflichtverteidiger für ihn bestellt. Der suchte vor Beginn des Termins vor dem Gerichtssaal das Gespräch – und wurde vom Angeklagten enttäuscht. Er habe „kein Vertragsverhältnis“ mit dem Anwalt, ließ er diesen wissen, und sehe daher keine Veranlassung, mit dem Juristen in Kontakt zu treten.

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Als der 54-Jährige dann den Saal betrat, setzte er sich in den Zuschauerbereich. Richterin Maith bat ihn, auf der Anklagebank Platz zu nehmen, was er ablehnte. Er sei kein Angeklagter, sondern nur „aus Neugier“ vor Ort, sei kein Schuldner, sondern eine „natürliche Person“. Auch auf Bitten des Staatsanwaltes wollte er nicht seinen Platz wechseln. „Ich bleibe hier stehen“, betonte der Angeklagte noch einmal, obwohl er sich zu diesem Zeitpunkt schon hingesetzt hatte – nur eben an der falschen Stelle. Erst zu einem späteren Zeitpunkt stand er auf und verfolgte so dann den Rest der Verhandlung.

Der Ankläger beantragte daraufhin wegen „Missachtung des Gerichts“ ein Ordnungsgeld von 100 Euro, was die Vorsitzende auch so verhängte. Übrigens nicht die einzige Sanktion gegen ihn an diesem Vormittag. Insgesamt fing er wegen seines Verhaltens drei Ordnungsgelder in einer Gesamthöhe von 350 Euro ein. Nachdem das Gericht auf weitere Diskussionen verzichtete und den Angeklagten im Zuschauerraum beließ, gab es bei der Personalienfeststellung gleich die nächsten Probleme. Als die Richterin wissen wollte, ob er der Herr Michael Schwarz (Name von der Redaktion geändert) sei, reagierte er abweisend: „Bitte unterlassen sie es, mich so anzusprechen.“ Später zeigte er sich im Gespräch einverstanden, nur mit seinem Vornamen „Michael“ angesprochen zu werden.

Auch sonst gestaltete sich der Abgleich der Personalien holprig. Zu seinem Geburtsdatum wollte er nichts dem Gericht sagen („Das wissen sie doch“), die Formulierung, ob er an der angegebenen Adresse „wohnhaft“ sei, wies er zurück: „Ich wohne.“ Zu seinem Beruf machte er keine Angaben, gab lediglich an, von Bürgergeld zu leben.

Dann endlich konnte die Anklage verlesen werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, für seine beiden Kinder, die im Sinntal leben, schon länger keinen Unterhalt zu zahlen. Konkret angeklagt war ein Zeitraum von September 2021 bis November 2022. Anfangs nach der Trennung von seiner Frau im Jahr 2020 hatte er noch den vollen Satz für den Unterhalt bezahlt, später einen Teilbetrag und dann nichts mehr. Und das, obwohl er im Jahr 2021 von einer Versicherung nach Aktenlage einen Betrag von rund 50000 Euro auf sein Konto ausbezahlt bekommen hatte. „An diese Auszahlungen kann ich mich nicht erinnern“, erklärte er. Andere Fragen kanzelte er mit diesen Worten ab: „Ich höre sie, aber ich verstehe sie nicht.“

Die Angaben seiner Ex-Frau, die als Zeugin die ausgebliebenen Zahlungen bestätigte, kommentierte er mit: „Du lügst doch eh, wenn Du den Mund aufmachst.“ Und er warf ihr vor, die Kinder angeblich gegen ihn aufgehetzt zu haben, so dass sie keinen Kontakt mehr zu ihm wollten. Der Staatsanwalt errechnete für den angegebenen Zeitraum einen Fehlbetrag von knapp 13000 Euro. Dieser forderte daher eine Geldstrafe gegen den 54-Jährigen in Höhe von 600 Euro (60 Tagessätze zu jeweils zehn Euro). Der Rechtsanwalt, der ihn eigentlich nicht verteidigen sollte, hielt trotzdem ein Plädoyer und forderte Freispruch – ein Strafmaß, dem sich der Angeklagte umgehend anschloss.

Richterin Maith folgte allerdings der Forderung der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Sanktion von 600 Euro. Mit der Zahlung der Versicherung habe der Angeklagte im betreffenden Zeitraum „nicht unbeachtliche Vermögenswerte“ besessen. Als sie ihn dann auf die Möglichkeit der Rechtsmittel gegen das Urteil hinwies, wollte er dies umgehend schriftlich ausgehändigt bekommen. Die Vorsitzende vertröstete ihn, er habe dieses mündlich gehört und erhalte es schriftlich in den nächsten Tagen. / hd


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