Nach der Attacke von zwei Hunden auf eine Familie in Gelnhausen (wir berichteten) haben die Behörden inzwischen reagiert: Der Hundehalter musste seine insgesamt vier Tiere abgeben, nun werden weitere Maßnahmen gegen den Mann geprüft. Laut Stadtverwaltung war es zunächst schwierig, die Person zu ermitteln.
Die dreiköpfige Familie, Vater und Mutter samt vierjähriger Tochter, war mit ihrem Hund am Samstag, 12. April, gegen 20.15 Uhr im Borngäßchen im Stadtteil Meerholz von zwei Hunden angegriffen worden. Der Vater wurde in den rechten Arm gebissen und musste anschließend operiert werden. Auch der Familienhund erlitt Verletzungen. Laut Aussagen des Opfers wurden in Meerholz bereits Unterschriften gegen den Hundehalter gesammelt, weil dieser immer wieder negativ aufgefallen sei. Diese seien Bürgermeister Christian Litzinger (CDU) übergeben worden, allerdings ohne Reaktion.
„Der Bürgermeister hatte bereits schriftliche Schilderungen von Meerholzern in Bezug auf die Haltung von mutmaßlichen Listenhunden in deren Nachbarschaft erhalten. Daraufhin hat das Ordnungsamt zunächst die melderechtliche Prüfung des von den Anwohnern angegebenen Halters eingeleitet. Im Rahmen der Überprüfung konnte kein aktueller Wohnsitz der betreffenden Person in Gelnhausen festgestellt werden. Weitere Einzelheiten zu dem Prozess können aus Datenschutzgründen an dieser Stelle nicht genannt werden“, heißt es dazu nun aus dem Rathaus.
Der von dem Familienvater geschilderte Beißvorfall sei dem Bürgermeister und dem städtischen Ordnungsamt seit dem 14. April 2025 bekannt gewesen: „Bürgermeister Christian Litzinger und das Team des Ordnungsamtes standen diesbezüglich in engem Austausch mit weiteren Behörden und haben somit unverzüglich auf den Vorfall reagiert.“ Die Ordnungsbehörde der Stadt Gelnhausen habe am Mittwoch, 16. April 2025, in Absprache mit weiteren Behörden und Institutionen die Sicherstellung und sofortige Einziehung der Listenhunde, die am vorhergehenden Wochenende in einen Beißvorfall in Meerholz involviert waren, angeordnet. Der Hundehalter sei angetroffen und insgesamt vier Listenhunde sichergestellt worden. Alle Hunde gehören demnach der Rasse American Bulldog an.
„Nur zwei der Hunde waren steuerlich angemeldet, für alle vier lag und liegt bis heute beim Ordnungsamt der Stadt Gelnhausen kein Antrag auf Haltererlaubnis vor, wie sie für die Haltung von Listenhunden und gefährlichen Hunden vorgeschrieben ist. Dieser Vorgang unterliegt gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden der Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht des Hundehalters. Die Anmeldung eines Hundes beim Steueramt entbindet den Halter nicht von dieser Mitwirkungspflicht. Gleichwohl wird die Stadt Gelnhausen prüfen, inwiefern Prozesse in diesem Bereich künftig weiter optimiert werden können“, heißt es abschließend aus dem Rathaus.

Fotos: Nicolai W.
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