Bei großen Veranstaltungen wie der Stadtrechtsfeier in Gelnhausen (27. - 29. Juni 2025), die sich über die historische Altstadt bis hin zur Müllerwiese – also über mehrere Festplätze – erstreckt, stehen Kommunen bei der Erstellung, Bewertung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes vor komplexen Herausforderungen. Dazu haben in jüngster Vergangenheit nicht zuletzt auch Amokläufe mit Messern und Kraftfahrzeuge, die in Menschengruppen gesteuert wurden, beigetragen.
Diese Herausforderungen betreffen nicht nur technische und organisatorische Aspekte, sondern auch rechtliche, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen. Die Stadt Gelnhausen hat sich für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes vom Planungsbeginn an professionelle Beratung und Begleitung (beim Unternehmen „b-safe – Ralf Stroetmann) eingekauft. Intensiv involviert waren das Orga-Team der Stadtrechtsfeier und städtische Fachabteilungen wie Ordnungsamt und Bauamt sowie Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte. „Die zentrale Herausforderung besteht darin, sicherheitstechnische Professionalität mit organisatorischer Machbarkeit zu vereinen“, bringt es Gelnhausens Bürgermeister Christian Litzinger auf den Punkt. „Es ist eine ständige Abwägung zwischen rechtlicher Verantwortung, öffentlicher Erwartung, den zur Verfügung stehenden Ressourcen und konkreten Gefahrenpotenzialen“, ergänzt Simone Grünewald, Abteilungsleitung Kultur, Tourismus und Medien, unter deren Federführung das Sicherheitskonzept entstanden ist. „In einem Sicherheitskonzept müssen neben externen Bedrohungslagen auch dynamische Lageentwicklungen wie Unwetter, unerwartete Besucheranstürme und medizinische Notfälle abgebildet werden.“
Wie Bürgermeister Christian Litzinger und Simone Grünewald erläutern, habe die Stadt Gelnhausen eine sechststellige Summe in die Sicherheit, in deren technische und personelle Erweiterung investiert. „Wir tun alles, was möglich, geeignet und zumutbar ist, um die Sicherheit unserer Gäste zu gewährleisten. Ich bin sehr dankbar, dass Behörde, Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste und Sicherheitsunternehmen Hand in Hand gearbeitet haben“, so Litzinger.
Das Sicherheitskonzept beinhaltet unter anderem, dass Gäste – auch gewandete Gäste - keinerlei Waffen oder Repliken mit scharfen und metallischen Spitzen und Schneiden (Schwert, Lanze, Armbrust, Morgenstern etc.) mit auf das Gelände nehmen dürfen. Trotzdem mitgebrachte Waffen können nicht eingelagert werden. Wer seine Waffe trotz Verbot mitbringt, muss selbst für ihre Unterbringung außerhalb des Festgeländes sorgen. Es werden auch Taschenkontrollen vorgenommen. Das Überfliegen des Geländes mit Drohnen ist verboten.

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