Gelnhausen: 63-Jähriger hat über 200 Waffenteile im Keller

Gelnhausen

Wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz ist ein 63-Jähriger vor dem Schöffengericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der bislang unbescholtene Mann aus Gelnhausen hatte die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises selbst in Alarmstimmung versetzt. Nach Angaben des Gerichts hatte er ein Schreiben an das Amt verschickt.

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Dazu hatte er ein Foto beigelegt, das umfangreiches Waffenmaterial zeigte, und bat um Genehmigung für dieses Sortiment von angeblichen Dekowaffen. Die Mitarbeiter der Behörde wollten zu dem Besitz Genaueres wissen und schauten bei dem 63-Jährigen persönlich vorbei. Dort fanden sie über 200 Waffenteile und Munition. Überwiegend handelte es sich tatsächlich um Dekowaffen. Doch in dem Sortiment waren auch Teile von echten Waffen, so von Pistolen, Vorderladern und einem Maschinengewehr.

Der große Teil des Materials war offenbar schon älter und stammte vermutlich aus der Zeit der beiden Weltkriege. Überwiegend war das aufgefundene Material auch nicht mehr brauchbar, beispielsweise weil es bereits korrodiert war. Sensibilisiert wurden die Ermittler zudem, weil in den Räumlichkeiten diverse Parolen angebracht waren. Eine Überprüfung des 63-Jährigen ergab jedoch, dass der Mann nicht dem Milieu der so genannten Reichsbürger angehört.

Da der Angeklagte zur angesetzten Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Vorladung nicht erschien, wurde die Sanktion in Abwesenheit verhängt. Sie wird ihm nun per Post in einem Strafbefehl zugestellt. / hd 


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