„Vom Saulus zum Paulus.“ So könnte man den großen Wandel eines 21-Jährigen umschreiben. Angeklagt war der Gelnhäuser vor dem örtlichen Amtsgericht wegen einer Gewalttat. Dort gab er sich jetzt aber lammfromm. Der Heranwachsende entschuldigte sich sogar für sein Fehlverhalten am 14. April vergangenen Jahres: „Es tut mir sehr leid.“ Morgens früh gegen 5.35 Uhr hatte er in einer Gelnhäuser Bar mit einem Backstein eine Glastür eingeworfen.
Diese Straftat rief verständlicherweise die Polizei auf den Plan, die kurze Zeit später den Tatverdächtigen in der Nähe ausfindig machen konnte. Doch dann begannen die Probleme: Als die Beamten den Mann kontrollieren wollten, hatte er seine Hände in den Hosentaschen, was den Polizisten nicht gefiel, weil sie nicht wussten, war er in den Taschen verbarg. Also forderten sie ihn auf, diese herauszunehmen. Diese Aufforderung ignorierte der junge Mann. Als sie ihn dann bei der Festnahme fesseln wollten, wehrte er sich heftig gegen die vier Ordnungshüter. Er schlug und trat um sich, spukte sie an und ließ sich fallen. Schließlich titulierte er sie noch heftigst als „Hurensöhne“ und „Ungläubige“. Vor einem göttlichen Gericht würde ihr Verhalten gerächt, rief er. Bei der Festnahmeaktion verletzte sich der 21-Jährige auch noch, so dass ein Rettungswagen zur Hilfe gerufen wurde. Doch auch die Rettungssanitäter beleidigte er.
Nun vor dem Amtsgericht räumte sein Verteidiger sämtliche Vorwürfe ein. Der Angeklagte sei in jener Nacht „völlig zugekifft“ gewesen und sei „völlig ausgerastet“. Das tue diesem heute leid. Mittlerweile habe er ein Entschuldigungsschreiben an die Betroffenen geschickt. Seit seinem 14. Lebensjahr habe der Gelnhäuser Drogen konsumiert. Nach dem Vorfall habe er sich selbst in einen Drogenentzug begeben, den er derzeit auch weiterhin erfolgreich absolviere.
Das Gericht und die Staatsanwältin begrüßten diesen Sinneswandel. Die Anklägerin richtete den dringenden Appell an ihn, es künftig nicht wieder so weit kommen zu lassen. Wenn er erneut Probleme in seinem Leben habe, solle er frühzeitig Hilfe holen: „Wir geben ihnen eine Riesenchance. Seien sie netter zu sich selbst.“
Richterin Petra Ockert sprach von einem „Fehltritt“ und einer „besonderen Situation“. Sie stellte daher das Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung sowie Beleidigung ein. Allerdings muss der Angeklagte seine Therapie erfolgreich beenden, seine Lehre anschließend wieder aufnehmen und drei Termine bei der Drogenberatung wahrnehmen. / hd