Zeitungsausträger gaffte durch Rollladenschlitze

Gelnhausen

Die Dunkelheit in den frühen Morgenstunden nutzte ein 49-Jähriger aus Steinau beim Zeitungsaustragen in Gelnhausen aus: Mindestens an zwei Orten beobachtete er durch die Schlitze von nicht ganz heruntergelassenen Rollladen junge Frauen. Strafrichter Dr. Wolfgang Ott verurteilte den Familienvater jetzt wegen Nachstellung und Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe.

Interkulturelle Wochen im Main-Kinzig-Kreis

Wie oft der Angeklagte durch die Rollladenschlitze geschaut hat, ist ungewiss. Die Staatsanwaltschaft hatte mehrere Fälle zusammengetragen, von denen sich die meisten zwischen dem 12. August 2012 und dem 4. Januar 2013 abgespielt haben. Der Blick des Steinauers ging dabei sowohl in das Schlafzimmer eines jungen Mädchens, als auch in die Einliegerwohnung einer jungen Frau. Die Opfer merkten wohl, dass sich jemand vor ihrem Fenster herumtreibt und litten fortan unter Schlafstörungen, Bauschmerzen und Angstzuständen. Am 4. Januar dieses Jahr klickten dann die Handschellen: Auf frischer Tat wurde er von der Polizei festgenommen und zunächst in Arrest genommen. Am Haus des jungen Mädchens war extra eine Videokamera angebracht worden, auf den Bildern war der Angeklagte zweifelsfrei zu erkennen.

Obwohl er bei der Polizei ausführlich vernommen wurde und natürlich auch wusste, dass ein Strafverfahren gegen ihn läuft, ließ er sich zu mindestens einer weiteren Tat hinreißen. Eine junge Frau hatte die Rollladen ihrer Einliegerwohnung in Gelnhausen nicht ganz heruntergelassen, was der 49-Jährige offenbar als eine Art Einladung empfang. Auch dort gaffte er am 10. Juli dieses Jahres durch die Rollladenschlitze und beobachtete die Bewohnerin in den Morgenstunden.

„Ich bedauere das zutiefst und wollte niemandem Angst machen“, legte der Steinauer vor Gericht ein Geständnis ab. Seit 2003 geriet er des Öfteren mit dem Gesetz in Konflikt, ähnliche Fälle waren bislang aber noch nicht dabei. „Ich kann mir das auch nicht erklären“, offenbarte er sich inzwischen seiner Ehefrau und bat auch das Gericht um Tipps, wie er dieses Verhalten mit ärztlicher Hilfe abstellen kann. Und nachdem er die von der Staatsanwaltschaft beantragte Geldstrafe in Höhe von 3.300 Euro gehört hatte, hatte er noch eine ungewöhnliche Bitte: „Mir wäre fast eine Bewährungsstrafe lieber, weil ich ziemlich verschuldet bin und gar nicht weiß, wie ich das bezahlen soll.“

Diesen Wunsch erfüllt ihm Strafrichter Ott allerdings nicht. Der Steinauer wurde zu einer Geldstrafe von 2.750 Euro verurteilt, die er entweder in Raten bezahlen oder auch abarbeiten kann. Das Urteil ist rechtskräftig.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de