Der 20-jährige Gelnhäuser gab zwar zu, am besagten Tag gegen 18 Uhr auf der Müllerwiese gewesen und mit dem Opfer in ein Wortgefecht verwickelt gewesen zu sein, geschlagen habe er aber nicht. Von den Tatvorwürfen komplett freisprechen wollte ihn Richterin Schlachter dennoch nicht, stellte das Verfahren gegen den gerichtsbekannten jungen Mann allerdings ein.
Über den Tathergang wurden in der Verhandlung mehrere Versionen vorgetragen, die einige Fragen offen ließen. Das Opfer gab an, auf der Müllerwiese geschlafen zu haben und dann von einer Gruppe junger Männer attackiert worden zu sein, zu denen auch der Angeklagte gehört habe. Einer davon habe ihn mit einem Faustschlag niedergeschlagen, allerdings nicht der 20-Jährige. „Aber du weißt, wer es war, also sag es und du bist raus aus der Sache“, forderte der 30-Jährige aus Gelnhausen, der inzwischen in Raunheim lebt, den Angeklagten mehrfach auf.
Das Opfer wurde an jenem 26. März 2012 von Sanitätern bewusstlos auf der Müllerwiese gefunden, doch dann ging es erst richtig rund: Der 30-Jährige flüchtete aus dem Rettungswagen und glaubte, seinen vermeintlichen Widersacher vor dem JOH-Gebäude entdeckt zu haben. Einen vermutlich völlig unbeteiligten Mann stellte er zur Rede und zog die Schlüssel von dessen Auto ab. „Er hat rumgeschrien und getobt“, sagte selbst seine Freundin aus, erst die Polizei konnte den nicht unerheblich verletzten und zudem stark alkoholisierten Mann einfangen.
Auf der Wache wollte er dann zunächst eine andere Person auf einem Lichtbild als Täter widererkannt haben. Als er seinen Irrtum festgestellt hatte, machte er sich selbst auf die Suche nach dem Angeklagten und stellte ihn einige Tage später in einer Spielothek im Ziegelhaus. „Entweder ihr holt ihn jetzt ab oder ich bring ihn euch vorbei“, sorgte er mit dieser Drohung für einen erneuten Aufmarsch der Polizei. Doch selbst eine Bekannte aus Freigericht, die mit ihm auf der Müllerwiese war und gesehen haben will, wie sechs, sieben Männer den 30-Jährigen zusammenschlugen, konnte den 20-Jährigen nicht als einen der Täter identifizieren.
Ganz anders hörte sich die Version des Angeklagten an: Demnach habe das Opfer mehrere Personen am Eingangsbereich zur Müllerwiese angepöbelt, unter anderem auch ihn, nach dem er einige Tage zuvor bereits ein Wortgefecht mit der Freundin des 30-Jährigen hatte. „Aber ich war die Person, die einen Schritt zurückgegangen ist“, habe er eine Konfrontation vermieden und sei weiter gelaufen. Später habe er dann erfahren, dass das Opfer von einem älteren Mann zusammengeschlagen worden sei.
Da selbst das Opfer den Angeklagten nicht der Tat bezichtigte und keine Zeuge gesehen hatte, dass der 20-Jährige zugeschlagen hat, reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus. Das Opfer leidet unterdessen bis heute unter der Tat: Der Kiefer ist derart kompliziert gebrochen, dass zunächst eine Platte eingesetzt wurde und er daher den Mund nicht mehr richtig öffnen kann. Erst wenn die Platte entfernt wird, können die Zähne gerichtet werden und er laut seinen Angaben „wieder ein normales Leben beginnen“.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de