Streit unter GGG-Schülern landete vor Jugendrichter

Gelnhausen

Ein Abiturient des Grimmelshausen Gymnasiums Gelnhausen muss an einem 60-stündigen Anti-Aggressionstraining teilnehmen. Das hat Jugendrichter Thomas Russel im Amtsgericht Gelnhausen angeordnet, nach dem der junge Mann einem Mitschüler vor dem Club „247“ in Gründau-Lieblos ins Gesicht geschlagen hatte. Das Opfer lag anschließend bewusstlos am Boden.

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gerichtÜber den Schlag gab es keinen Streit, allerdings gingen die Aussagen über das, was an jenem 2. Februar 2013 in den frühen Morgenstunden auf dem Parkplatz in der Gottlieb-Daimler-Straße in Lieblos tatsächlich passierte, in den entscheidenden Phasen weit auseinander. Klar scheint, dass in jener Nacht einiges los war vor dem Club „247“, von bis zu sechs Schlägereien war die Rede. Zum Schluss war gar nicht mehr klar, ob die an den insgesamt fünf Verhandlungstagen gehörten Zeugen, darunter auch Lehrer, tatsächlich alle über dieselbe Auseinandersetzung sprachen.

Der Schüler aus Gelnhausen, der am Ende bewusstlos am Boden lag, musste gleich zweimal seine Version vortragen. Als der Angeklagte vom Parkplatz mit seinem Pkw vom Parkplatz runterfahren wollte, stand er ihm im Weg. Zunächst sei er zurzeit geschubst worden, anschließend habe er einen Schlag erhalten und sei zu Boden gegangen. Danach setze seine Erinnerung aus.

Mehrere Zeugen und letztlich auch Richter Russel gingen allerdings von einem anderen Ablauf aus. Beim Verlassen des Parkplatzes wurde der Schüler vom Angeklagten zunächst nur zur Seite geschubst, anschließend setzte dieser seine Fahrt fort. Danach geriet der Gelnhäuser mit einer Auszubildenden aus Brachttal in Streit, auch hierbei wurden Schläge ausgetauscht. In diesem Moment kam der Angeklagte zurück vor den Eingang des Clubs, begleitet von seinem Vater und vermutlich weiteren Familienangehörigen. Anlass für die Verstärkung war eine Schlägerei einige Minuten zuvor, nach der sich der GGG-Abiturient im Club eingeschlossen hatte.

Der verletzte Schüler aus Gelnhausen war dann möglicherweise so eine Art Kollateralschaden, wie es Nebenklagevertreter Steffen Heß formulierte. Als ihn der Vater des Angeklagten auf die Auseinandersetzung mit der jungen Frau ansprach, verpasste er diesem einen Schlag auf die Schulter. Danach schaltete sich der Angeklagte ein und streckte seinen Mitschüler zu Boden. Für seinen Verteidiger Michael Euler ein Fall von Nothilfe: Nach dem Schlag habe der Vater des Recht auf Notwehr gehabt, sein Sohn kam ihm lediglich zu Hilfe. Daher forderte er einen Freispruch für seinen Mandanten.

Richter Russel sah dies anders: Er verurteilte den Abiturienten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und sprach eine Verwarnung aus, weil dieser seiner Meinung nach deutlich mildere Mittel hätte anwenden können, um seinem Vater zu helfen. Festhalten, anbrüllen oder wegschubsen wie wenige Minuten zuvor wären demnach die angemessenen Maßnahmen gewesen, zumal das Opfer alleine und vermutlich stark angetrunken auf dem Parkplatz stand. Negativ angerechnet wurde dem Angeklagten auch, dass er nicht das erste Mal wegen eines Körperverletzungs-Deliktes vor Gericht stand. Damit das nicht mehr vorkommt, soll er jetzt an dem Anti-Aggressionstraining teilnehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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