Kaufhaus JOH: Alle Kündigungen unwirksam

Gelnhausen

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Kündigungen der ehemaligen Beschäftigten der Kaufhauskette JOH für unwirksam erklärt. Gegen das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt ist allerdings noch das Rechtsmittel der Berufung möglich.

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kaufhausjohDie von der Insolvenzverwaltung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einzureichende Massenentlassungsanzeige sei nach Auffassung des Arbeitsgerichts formell fehlerhaft und führe damit zur Unwirksamkeit aller Kündigungen, erklärte Rechtsanwalt Dr. Thomas Wolf aus Büdingen, der acht ehemalige JOH-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen der Standorte Gelnhausen und Friedberg in dieser arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung vertritt.

Die JOH GmbH & Co. KG hatte Mitte 2013 beim zuständigen Amtsgericht Hanau einen Insolvenzantrag gestellt. Sinkende Umsätze, ein zunehmend aggressiverer Wettbewerb und steigende Konkurrenz im Internet wurden für die finanzielle Schieflage verantwortlich gemacht, die letztendlich zur Schließung der Filialen in Gelnhausen, Friedberg und Zwickau am 18. September 2013 geführt hatte. Die JOH-Standorte in Gotha und Saalfeld waren von der Unternehmensgruppe Moses-Leininger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler übernommen worden.

Die Insolvenzverwalterin der JOH GmbH & Co. KG, Julia Kappel-Gnirs von der Kanzlei Hermann in Frankfurt, hatte allen Mitarbeitern, die nicht an den verbleibenden Standorten übernommen wurden, spätestens zum 31. Oktober 2013 gekündigt. Diese Arbeitsverhältnisse bestehen nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt jetzt allerdings weiter. „Die Insolvenzverwaltung ist gehalten, die zwischenzeitlich aufgelaufene Vergütung nachzuzahlen, sofern die Entscheidung Rechtskraft erlangt“, können laut Rechtsanwalt Wolf allerdings nur die ehemaligen JOH-Beschäftigten davon profitieren, die innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben hatten. Mitarbeiter, die gegen die Kündigung nicht vorgegangen sind, können laut Wolf nachträglich keine Rechte mehr geltend machen.

Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 27. Februar 2014 müssten somit zunächst die Gehälter für November und Dezember 2013 sowie für Januar und Februar 2014 nachgezahlt werden. Laut Wolf ist damit zu rechnen, dass die Insolvenzverwaltung erneut Kündigungen ausspricht, vermutlich zum 31. Mai 2014. Sollten diese Kündigungen wirksam werden, müssten zumindest auch noch die Löhne für März, April und Mai 2014 gezahlt werden. Falls die ehemaligen JOH-Beschäftigten zwischenzeitlich eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, werden diese Gehälter angerechnet. Ob überhaupt Geld fließt, hängt allerdings davon ab, ob im laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen Gelnhäuser Traditionskaufhauses genügend Insolvenzmasse vorhanden ist.

Insolvenzverwalterin Julia Kappel-Gnirs will sich am Mittwoch zum Urteil des Arbeitsgerichts äußern.


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