Die Insolvenzverwalterin der Kaufhaus Joh GmbH und Co. KG, Julia Kappel-Gnirs, hat angekündigt, gegen die Unwirksamkeitserklärung der Kündigungen der ehemaligen Mitarbeiter der Kaufhauskette in Berufung zu gehen.
Wie berichtet, hatte das Arbeitsgericht Frankfurt Ende Februar die bei der Bundesagentur für Arbeit eingereichte Massenentlassungsanzeige wegen formeller Fehler zurückgewiesen. „Damit bestehen die JOH-Arbeitsverhältnisse zunächst weiter“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Thomas Wolf aus Büdingen, der die Mitarbeiter aus dem Verkaufsbereich des Kaufhauses vor Gericht vertritt.
Acht Beschäftigte der geschlossenen Standorte in Gelnhausen, Friedberg und Zwickau hatte gegen ihre Kündigung geklagt und in der ersten Instanz gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber gewonnen. Für sie bedeutet dies, dass sie auf die Nachzahlung ihrer Gehälter seit November hoffen können, sollte dieses Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt auch in der zweiten Instanz bestätigt werden. Die ehemaligen JOH-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die nicht binnen der Klagefrist von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben hatten, können keine Rechte mehr geltend machen. Ob Zahlungen geleistet werden können, hängt allerdings auch davon ab, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist.
„Frau Kappel-Gnirs wird den Sachverhalt näher prüfen und mit hoher Wahrscheinlichkeit den Rechtsweg bestreiten, das heißt in die Berufung gehen“, erklärte Pietro Nuvoloni, Sprecher der Insolvenzverwalterin, jetzt auf Nachfrage. Den betreffenden Beschäftigten sei inzwischen „vorsorglich“ nachgekündigt worden.
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