Es klingt nach einer fast alltäglichen Situation: Als ein Stadtbusfahrer mit seinem Gefährt auf der Westspange in Gelnhausen im Oktober 2013 rechts in Richtung Bahnhof abbiegen wollte, kam er auf der dafür vorgesehene Spur nicht weiter, weil der vor ihm fahrende Wagen in der Schlange vor der Ampel zu weit rechts stand.
Es folgte hupen, schimpfen, wilde Gesten – vermutlich war von allem etwas dabei. In dem Pkw saß ein 47-Jähriger aus Gründau, der anschließend Anzeige erstattete. Jetzt gab’s ein Wiedersehen vor Strafrichterin Petra Ockert im Amtsgericht Gelnhausen.
Der 55-jährige Busfahrer war sich allerdings keiner Schuld bewusst. Während er an allen anderen Fahrzeugen problemlos vorbeigefahren sei, sei der Gründauer mit seinem Pkw absichtlich weiter rechts gefahren, damit er mit seinem Bus nicht vorbeikomme. Zweimal habe er gehupt, schließlich habe er den Spiegel des Wagens umgeklappt, um seinen Bus vorbeilenken zu können. Danach habe er den Stinkefinger gezeigt bekommen und sei beschimpft worden. Den Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Hanau, dass er sich mit einem allseits beliebten Schimpfwort von dem Gründauer verabschiedet habe, bestritt er vehement.
Dieser fuhr aber anschließend direkt zur Polizei und erstattete Anzeige. „Der war stinksauer und hochgradig aggressiv“, beschrieb er jetzt das Verhalten des Busfahrers, beleidigende Äußerungen seinerseits bestritt er. Allerdings konnte er sich auch nicht mehr daran erinnern, dass er selbst beleidigt wurde, obwohl er das bei der Polizei noch ausgesagt hatte. Damit war die Strafverfolgung beendet, da der Tatvorwurf selbst vom vermeintlichen Opfer nicht mehr bestätigt werden konnte. Das Verfahren gegen den Busfahrer wurde eingestellt, die Kosten trägt die Staatskasse.
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