Der Magistrat der Stadt Gelnhausen hat am Dienstagabend dem Entwurf zum vorhabenenbezogenen Bebauungsplan einer Teilfläche der ehemaligen Gärtnerei Haldy zugestimmt.
Gleichzeitig wurde der baurechtliche Verfahrensschritt zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angeordnet (Offenlage). Jetzt muss die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 25. Juni dem noch zustimmen. „Damit werden die Voraussetzungen für eine städtebaulich vernünftige Entwicklung in diesem Quartier und dem Bau von Wohnungen in der Innenstadt geschaffen“, so Bürgermeister Thorsten Stolz.
„Bereits vor einigen Wochen hatte der Magistrat die Aufstellung eines so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Areal beschlossen. Jetzt steht der nächste Verfahrensschritt an berichtet“, Bürgermeister Thorsten Stolz. „Damit das aktuell brach liegende Gelände städtebaulich entwickelt werden kann, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sinnvoll. Dadurch sollen die Voraussetzung geschaffen werden, um auf dem Gelände zusätzlichen Wohnraum in der Innenstadt zu schaffen“, erklärt der Rathauschef.
Nach der Aufgabe des Gärtnereibetriebs im Dezember 2012 erwarb ein Gelnhäuser Architekt und Unternehmer das Areal, um dieses Quartier in zentraler Lage weiter zu entwickeln. In einem ersten Schritt plant er die Bebauung einer Teilfläche von rund 1900 Quadratmetern.
„Die Stadt Gelnhausen unterstützt das Vorhaben, in dieser guten und zentralen Lage attraktiven Wohnraum zu schaffen, denn die Nachfrage nach Eigentumswohnungen und Mietwohnungen in Gelnhausen ist ungebrochen“, betont Thorsten Stolz und erinnert daran, dass die Barbarossastadt im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen im Main-Kinzig-Kreis seit Jahren mehr Zuzüge als Wegzüge verzeichnet.
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