Junge verliert Arm auf A66: 9 Monate für Unfallfahrer

Gelnhausen

Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde ein 23-Jähriger aus Steinau zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Zeitsoldat war in den frühen Morgenstunden des 6. Juli 2013 auf der A66 mit seinem VW-Golf von der Fahrbahn abgekommen und rammte anschließend einen VW-Multivan, in dem eine fünfköpfige Familie aus Rodenbach saß. Ein damals 13-jähriger Junge verlor bei dem Unfall einen Arm, die Eltern und zwei weitere Kinder hatten Glück und blieben beinahe unverletzt.

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gericht„Wir sind erschüttert über die Gleichgültigkeit, die der Angeklagte an den Tag gelegt hat“, fasste Rechtsanwalt Jürgen Lachner, der die Eltern des Jungen als Nebenkläger vertrat, in seinem Schlussplädoyer den Verlauf der zwei Prozesstage zusammen. „Man muss leider sagen, dass sie nur so viel zugegeben haben, was ihnen auch nachzuweisen ist“, teilte auch Strafrichterin Petra Ockert den Eindruck, dass die ganze Wahrheit trotz zahlreicher Zeugenaussagen nicht herausgefunden wurde.

Dass der Steinauer gegen 4 Uhr am 6. Juli 2013 mit seinem VW-Golf auf der A66 auf der Höhe von Gelnhausen Höchst zunächst links von der Fahrbahn abkam, beim Gegensteuern den Multivan traf, dieser dann zur Seite kippte und noch zirka 150 Meter über die Autobahn rutschte, war indes unbestritten. In dem Van saßen die Eltern aus Rodenbach mit ihren damals 15, 13 und ein Jahr alten Kindern. Eine besondere Rolle übernahm nach dem Unfall der 15-Jährige, der zunächst seiner Mutter aus dem Wagen half, danach seine kleine Schwester rettete und schließlich auch noch seinen jüngeren Bruder versorgte, der bereits seinen Arm verloren hatte.

Unklar blieb, ob der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss stand. Beim dritten Versuch, einen Atemalkoholtest durchzuführen, brach der 23-Jährige auf der Autobahn zusammen und wurde in einem Krankenwagen von Sanitätern versorgt. Offenbar ohne die Polizei zu informieren, fuhren diese dann mit dem jungen Mann ins Schlüchterner Krankenhaus. Als Polizisten ihn dort eine Stunde später aufsuchen wollten, war er bereits verschwunden. Erst 24 Stunden später, am Sonntagvormittag, tauchte er wieder auf, eine Blutentnahme hätte dann nichts mehr gebracht.

Widersprüchlich waren auch die Aussagen zu den Stunden vor dem Unfall. Obwohl er um 12 Uhr Dienstschluss hatte, will sich der Zeitsoldat noch bis 20 Uhr in seiner Kaserne in Stadtallendorf aufgehalten haben und dann nach seiner Heimkehr nach Steinau relativ zügig ins Bett gegangen sein. Gegen 3 Uhr habe ihn dann sein Cousin angerufen und ihn gebeten, ihn von der Diskothek „Agostea“ in Gründau abzuholen. Auf der Rückfahrt von dort passierte dann der schreckliche Unfall, bei dem auch noch eine 22-jährige Jossgründerin im VW-Golf saß. Die schilderte den Ablauf des Abends allerdings ganz anders: Der Angeklagte und sein Cousin seien zunächst bei ihr in ihrer damaligen Wohnung in Bad Orb gewesen und dann seien alle drei gemeinsam in die Diskothek gefahren. „Wir können keine Alkoholfahrt nachweisen, aber ich glaube, sie waren stark betrunken“, machte Richterin Ockert deutlich, dass sie der Aussage der 22-Jährigen glaubte. Der Cousin des Angeklagten, ein ebenfalls 23-Jähriger aus Steinau, behauptete, niemals in der Wohnung der jungen Frau gewesen zu sein und blieb trotz mehrfacher Androhung eines Verfahrens wegen falscher Aussage standhaft. Er will mit dem Zug und dann per Taxi alleine nach Gründau gefahren sein.

Ungewöhnlich war bei diesem Unfall auch, dass trotz der schnell absehbaren schweren Folgen nicht sofort ein Sachverständiger hinzugezogen wurde. Erst am Montag drauf wurde der Auftrag für ein Gutachten erteilt, damit blieb nur noch die Möglichkeit eines Rekonstruktionsgutachtens. Laut den Berechnungen darin soll der Golf mindestens 160 km/h und der VW-Bus mindestens 150 km/h gefahren sein. Für den Familienvater aus Rodenbach ein unverständliches Ergebnis. Er hatte angegeben, aufgrund starker Bodenwellen auf dem Streckenabschnitt nur 120 bis 130 km/h gefahren zu sein. Ungeklärt blieb auch, warum der VW-Golf erst zirka 500 Meter nach dem Zusammenstoß mit dem Multivan auf der Autobahn zum Stehen kam. Laut Gutachten wurde der Wagen direkt danach stark abgebremst und hätte nur noch wenige Meter rollen dürfen. „Sie waren hier ganz nah dran an einer Unfallflucht“, so die Staatsanwaltschaft. Der Steinauer und seine zwei Begleiter liefern dann aber doch zum Unfallort zurück.

Da dem Angeklagten letztlich keine Trunkenheitsfahrt nachgewiesen werden konnte, blieb es bei der Verurteilung von neun Monaten wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er jeweils 2.000 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund und den Verein „Hilfe für krebskranke Kinder“ zahlen. Zudem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot und der Steinauer muss sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.


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