Nur knapp an einer Verurteilung wegen Raubes ist ein 24-jähriger Gelnhäuser vorbeigeschrammt - und das wegen 50 Euro.
Im April des vergangenen Jahres hatte er sich diesen Betrag von einem Freund „geliehen“, der ihm das Geld aber nicht ohne Gegenwehr herausgeben wollte. Da die Auseinandersetzung allerdings wohl doch nicht so heftig ablief, wie zunächst vermutet, wurde der Angeklagte im Amtsgericht Gelnhausen „nur“ wegen Diebstahls verurteilt. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hanau sollte der 24-Jährige seinen drei Jahre jüngeren Freund in dessen damaliger Wohnung in der Fürstenhofstraße in Gelnhausen aufgesucht und ihn um die 50 Euro gebeten haben. Als dieser sich geweigert habe, soll es einen Streit gegeben haben, den der Angeklagte mit den Worten „lass den Schein los oder tu dir was an“ beendet haben sollte. Dass er den Schein letztlich mitgenommen und damit gestohlen hat, gab der Gelnhäuser zu, sagte aber auch: „Ich habe ihn nicht angefasst.“
In Handschellen betrat sein 21-jähriger Freund den Gerichtssaal, da er seit Januar dieses Jahres eine Haftstrafe absitzen musste. „Das waren meine letzten 50 Euro“, habe ihm der Angeklagte damals mit Schlägen und Tritten gedroht, falls er den Schein nicht herausgebe. In seiner polizeilichen Vernehmung im Juli 2013 hatte er allerdings noch erklärt, dass ihn der 24-Jährige auch gewürgt habe. Daran konnte er sich jetzt nicht erinnern.
Das war das Glück für den Angeklagten, dem damit eine Verurteilung wegen Raubes mit einer Mindeststrafe von einem Jahr erspart blieb. Die 50 Euro kommen ihn trotzdem richtig teuer: Wegen Diebstahl wurde zu 30 Tagessätzen á 20 Euro und somit 600 Euro Geldstrafe verurteilt, zudem muss der Leiharbeiter die Kosten des Verfahrens tragen.
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