Versicherungsbetrug: Handelsvertreter freigesprochen

Gelnhausen

Freispruch aus Mangel an Beweisen – so lautete das Urteil im Prozess am Amtsgericht Gelnhausen gegen einen Handelsvertreter aus der Barbarossastadt.

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gerichtDer 52-Jährige fuhr Anfang August 2008 mit seinem Pkw in eine Autowerkstatt in Linsengericht, weil er angeblich in der Nacht zuvor auf der Landstraße zwischen Geiselbach und Gelnhausen eine Drahtrolle überfahren hat, die sich anschließend um die Vorderachse seines Fahrzeuges wickelte. Von der Werkstatt in Linsengericht ließ er den Pkw in seine Stammwerkstatt nach Marktheidenfeld überführen, wo schließlich ein Schaden von über 5000 Euro an dem Wagen festgestellt wurde.

Die Versicherung machte misstrauisch, dass der Handelsvertreter mit seinem Wagen nach dem Unfall zunächst noch nach Hause und am nächsten Tag in die Werkstatt gefahren sein will. Denn laut Aussage eines Gutachters war am Fahrzeug das Steuerkabel abgerissen und ohne das tut sich an modernen Pkw eigentlich nichts mehr. Das bestätigte jetzt auch ein zweiter Gutachter, der anhand der Schäden feststellte, dass der Wagen nach dem Abriss des Steuerkabels sich quasi selbstständig fahruntüchtig macht und alle notwendigen Funktionen nicht mehr zur Verfügung stünden.

Offenbar fuhr der Wagen zumindest in Linsengericht aber doch noch: Die Werkstatt machte nicht den ansonsten üblichen Vermerk auf der Rechnung, dass gegen eine weitere Fortbewegung im Straßenverkehr Sicherheitsbedenken bestehen; und auch der Mitarbeiter des Autohauses in Marktheidenfeld, der den Wagen in Linsengericht abholte, sagte in der Verhandlung aus, dass er den Pkw auf den Anhänger gefahren habe. „Es gibt viele ungeklärte Fragen“, fand aber auch die Staatsanwaltschaft schließlich keine Beweise, dass der Wagen auf dem Weg zwischen den beiden Autohäusern oder nach der Ankunft in Marktheidenfeld zusätzlich beschädigt wurde oder ganz und gar der Schaden von einem anderen Fahrzeug bei der Versicherung geltend gemacht wurde. Der Handelsvertreter, der jegliche Betrugsabsichten von sich wies, wurde freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.


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