Weil er eine Frau im Ziegelhaus in Gelnhausen unsittlich berührt haben soll, wurde ein 45-jähriger Mann aus Linsengericht im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Weil er eine Frau im Ziegelhaus in Gelnhausen unsittlich berührt haben soll, wurde ein 45-jähriger Mann aus Linsengericht im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe verurteilt.
Eine 38-Jährige aus Freigericht hatte ihn angezeigt, weil er ihr an die Brust gegriffen habe. Der Linsengerichter bestritt allerdings alle Vorwürfe.
Wie sich in der Verhandlung herausstellte, kannte sich Täter und Opfer und trafen sich zufällig morgens um 8.30 Uhr in Höhe der Post in Gelnhausen wieder. Gemeinsam liefen sie in Richtung Müllerwiese, über den Gesprächsverlauf gab es allerdings unterschiedliche Versionen zu hören. „Er hat mich gefragt, ob ich einen Freund habe und hat mich angemacht“, sagte die 38-Jährige aus, dass er ihr kurz nach der Ziegelbrücke über die Kleidung an die Brust gegriffen habe. Der Linsengerichter wollte davon nichts wissen: „Ich schwöre, ich bin unschuldig“, sei er mit dem Hund einer Nachbarin spazieren gegangen und habe sich nach dem Gespräch mit der Freigerichterin am Eingang der Müllerwiese „ganz normal von ihr verabschiedet“.
Gericht und Staatsanwaltschaft glaubten allerdings der Aussage der Freigerichterin. Der 45-Jährige aus Linsengericht wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de