Dafür wurde er jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Student hatte in der Szenekneipe offenbar beobachtet, dass das Opfer der neue Mann an der Seite seiner Ex-Freundin ist. Als sich dieser mit seinem Bekannten aus Hanau auf den Heimweg in Richtung Auto im gegenüberliegenden Parkhaus machte, knüpfte sich der Gelnhäuser seinen Nachfolger vor. Nach einem Wortgefecht schlug er dem Rodenbacher mit einer Bierflasche auf den Kopf, die dabei zersplitterte und für erhebliche Schnittverletzungen sorgte.
Anschließend trat er auch noch mit dem Fuß gegen den Kopf des Opfers. Der 26-Jährige gab an, stark alkoholisert gewesen zu sein; Zeugen sagten allerdings aus, dass er zumindest nicht wankte und seine Worte auch noch gut verständlich waren. "Ich wollte ihm nur drohen, aber dann ist der Streit ausgeartet", gestand der Angeklagte die Vorwürfe und entschuldigte sich beim Opfer. Das Urteil ist rechtskräftig.
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