Die Verhandlungen der Stadt Gelnhausen über einen Kauf der ehemaligen JOH-Immobilie in der Innenstadt sind gescheitert.
Die Verhandlungen der Stadt Gelnhausen über einen Kauf der ehemaligen JOH-Immobilie in der Innenstadt sind gescheitert.
Laut einer Pressemitteilung aus dem Rathaus teilte Bürgermeister Thorsten Stolz am Dienstag dem Magistrat mit, dass sich die Stadt über die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) an der Zwangsversteigerung am 16. Juli im Amtsgericht Gelnhausen beteiligen muss und versuchen wird, dort den Zuschlag zu erhalten. Die Immobilie des ehemaligen Kaufhauses war von einem Gutachter auf 2,647 Millionen Euro geschätzt worden.
Auslöser für den Abbruch der Verhandlungen war eine Mitteilung der Hypovereinsbank: „Zusammengefasst teilte uns das Geldinstitut mit, dass sie das eingereichte städtische Angebot akzeptiert, aber der bisherige Eigentümer einem freihändigen Verkauf nicht zugestimmt hat. Zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens muss er aber einem Verkauf noch zustimmen“, bietet laut Stolz dieser Vorgang allerdings keinerlei Anlass zur Aufregung. Beim Zwangsversteigerungstermin am 16. Juli im Amtsgericht Gelnhausen werde nun die Stadtentwicklungsgesellschaft als Interessent und Bieter auftreten. Stolz: „Unser Ziel ist es, den Zuschlag zu bekommen und durch den Kauf möglichst großen Einfluss auf die künftige Entwicklung des Areals zu nehmen und es dann mit Partnern gemeinsam zu entwickeln – ähnlich wie bei der erfolgreichen Entwicklung der Housing Area.“
Um bei der Versteigerung mitbieten zu können, muss die SEG vorab ein Zehntel des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung auf die Gerichtskasse einzahlen. Als Mindestgebot beim ersten Versteigerungstermin ist die Hälfte des Verkehrswertes erforderlich, ansonsten verweigert das Gericht den Zuschlag. Werden weniger als sieben Zehntel der 2,647 Millionen Euro geboten, können die Gläubiger einen Antrag auf Zuschlagsversagung stellen. Wird während des 30-minütigen Versteigerungstermins am 16. Juli kein wirksames Gebot abgegeben, stellt das Gericht das Verfahren zunächst von Amts wegen ein. Die Hypovereinsbank als Gläubiger kann dann die Fortsetzung beantragen.
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