Nach dem Tod eines sechsjährigen Kindes in der Main-Kinzig-Klinik Gelnhausen wollen die Eltern neue Maßnahmen ergreifen, um doch noch eine strafrechtliche Verfolgung des Krankenhauses und der verantwortlichen Ärzte zu erreichen. Im Vorfeld der Fortsetzung des derzeit vor der 4. Zivilkammer am Landgericht Hanau laufenden Prozesses kündigte die Mutter an, mit Unterstützung eines weiteren Anwaltes den Bundesgerichtshof anrufen zu wollen, um so eine Wiederaufnahme des von der Staatsanwaltschaft Hanau eingestellten Verfahrens zu erreichen.
Der Junge der österreichischen Familie, die sich damals zu Besuch von Verwandten im Main-Kinzig-Kreis aufhielt, war am 1. September 2012 kurz gegen 2 Uhr mit starken Bauchschmerzen in die Main-Kinzig-Klinik in Gelnhausen eingeliefert worden und zirka drei Stunden später verstorben. Die Familie verlangt von den Main-Kinzig-Kliniken ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro plus finanziellen Ersatz für materielle Schäden.
Am zweiten Verhandlungstag der zivilrechtlichen Auseinandersetzung schilderte der in dieser Nacht diensthabende Assistenzarzt, wie er die dramatischen Stunden in Erinnerung hat. Demnach ist das Kind nach der Einlieferung mit einem Rettungswagen kreislaufstabil gewesen, allerdings habe sich die Kommunikation mit der Mutter als schwierig gestaltet. Diese sei von Beginn an sehr fordernd gewesen und habe immer wieder das Einsetzen eines Darmrohres verlangt. Der Sechsjährige litt an einer Fehlbildung des Enddarms, was sich der Assistenzarzt noch in der Nacht per Fax von einem Krankenhaus in Salzburg bestätigen ließ. Eine Kinderkrankenschwester sagte später aus, dass der Junge zwar müde gewesen sei, es aber keine Hinweise auf einen schlechten Allgemeinzustand gegeben habe. Beim Legen des Darmrohres habe die Mutter selbst mitgeholfen und das Kind zwischenzeitlich hochgenommen, weil ihrer Meinung nach eine Bauchmassage erforderlich sei. Schon bei der Einlieferung habe ihr die Besatzung des Rettungswagens gesagt, dass sie ein Darmrohr fordere.
Zurück zur Aussage des Assistenzarztes: Nach dem zwei Einläufe („Klysma“) die vermutete Verstopfung nicht lösten, habe er Rücksprache mit seiner Kollegin gehalten, die ein Stockwerk tiefer in der Neugeborenen-Intensivstation ihren Dienst versah. Gemeinsam seien er und die Assistenzärztin „mit etwas mehr Erfahrung“ zu dem Entschluss gekommen, kein Darmrohr zu legen, sondern einen dritten Einlauf zu verabreichen. Als dieser auch nicht wirkte und sich die Situation für ihn als „nicht lösbar“ darstellte, habe er mit dem Oberarzt telefoniert, der für ihn in solchen Fällen als Ansprechpartner bereit stehe, sich aber nicht in der Klinik aufhalte. Dieser habe dann das Einsetzen eines Darmrohres angeordnet, was wiederum die Kinderkrankenschwester übernommen habe, da er selbst dies noch nie gemacht habe, so der Assistenzarzt. Als erneut die erhoffte Wirkung ausblieb und die Mutter damit gedroht habe, das Kind mit einem Privat-Pkw in die Uni-Klinik nach Frankfurt zu bringen, habe er schließlich ein zweites Mal mit dem Oberarzt telefoniert, damit dieser in die Klinik komme. Genau in diesem Moment habe die Mutter um Hilfe geschrien, weil das Kind kollabiert sei. Daraufhin sei „Herzalarm“ in der Klinik ausgelöst worden, der sowohl seine Kollegin auf der Intensivstation als auch ein extra für diese Fälle vorbereitetes Notfallteam im Krankenhaus erreicht habe. Er selbst habe da bereits mit der Reanimation begonnen und ein Schwester aufgefordert, nochmals den Oberarzt anzurufen, „um ihn zur Eile anzutreiben“, so seine Worte. Anschließend habe er die Wiederbelebungsmaßnahmen den „Experten“ überlassen und damit begonnen, einen Protokoll zu führen.
Unter Tränen berichtete auch die Mutter am zweiten Prozesstag, wie sie die Stunden in der Notaufnahme erlebte. Demnach hat sich ihr Sohn bereits im Rettungswagen zweimal erbrochen und sich so verhalten, „wie ich es nicht gewohnt bin“. Nach dem zweiten Einlauf habe ihr Sohn Blut verloren, den Assistenzarzt habe sie immer wieder gebeten, dass er sich Rat holen solle, wenn er etwas nicht wisse, „aber er hat nichts gemacht“. Das Legen des Darmrohres habe sie nicht gefordert, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass so etwas in Österreich schon benutzt worden sei. Ihr Sohn sei in den über drei Stunden in der Notaufnahme immer blasser geworden, habe zitternd auf einer Liege gelegen. Die 30-Jährige wirft dem Assistenzarzt eine „oberflächliche Untersuchung“ vor, „ich habe ihm vertraut, aber er hat mein Vertrauen missbraucht“.
Das Gericht hatte zu Prozessbeginn bereits die fünf Pflichtverletzungen zusammengefasst, die der Klinik vorgeworfen werden. Dass keine Blutentnahme stattgefunden hat, steht inzwischen fest. Der Assistenzarzt erklärte, erst zu Beginn der Reanimation versucht zu haben, diese durchzuführen. Wie auch eine Krankenschwester bestätigte, sei eine Blutuntersuchung im Rahmen der stationären Aufnahme allerdings bereits vorgesehen gewesen. Ein Gutachter, dessen Bestellung das Gericht aller Voraussicht nach Ende Juni verkünden wird, soll nun klären, ob und wann eine Blutentnahme hätte durchgeführt werden müssen. Gleiches gilt für eine ebenfalls nicht angeordnete Röntgenuntersuchung. Dem Oberarzt „im Hintergrund“ werfen die Eltern vor, diese beiden Maßnahmen bei einem Telefonat um 4 Uhr in der Früh nicht angeordnet zu haben.
Keine Hinweise gibt es bislang unterdessen auf fehlendes Equipment im Krankenhaus bei der Reanimation des Jungen: Ein entsprechender Vermerk der Assistenzärztin aus der Kinder-Intensivstation bezog sich laut ihrer Aussage auf das Notfall-Equipment ihrer Station, das sie nach der Alarmierung nicht mitgenommen habe. Bei der Wiederbelebung des Jungen hätten aber allen notwendigen Maßnahmen mit der vorhandenen Ausstattung getroffen werden können. Als letzter Punkt wird der Klinik vorgeworfen, dass die Station in jener Nacht nicht mit einem Facharzt besetzt gewesen sei. Der Chefarzt erklärte hierzu, dass der diensthabende Assistenzarzt bis zu jener Nacht fünf Monate in der Klinik gearbeitet habe und bei seiner vierwöchigen Einarbeitung einen sehr guten Eindruck hinterlassen habe. „Es gab keinen Zweifel an seiner Dienstfähigkeit“, seien in jener Nacht zudem sogar zwei Oberärzte telefonisch erreichbar gewesen, die binnen 15 bis 30 Minuten hätten vor Ort sein können. Am Ende seiner Aussage erklärte er gegenüber den Eltern, dass der Tod des Jungen auch in der Klinik für große Betroffenheit gesorgt hat. Die Mutter blieb aber unversöhnlich: „Ich kann nicht verstehen, dass sie so einen Lehrling da einsetzen.“ Mit einer Entscheidung des Gerichts in diesem Zivilprozess ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de















