Ausgerechnet aus einer Kirche ist eine zirka 4.000 Euro teure Arbeitsmaschine verschwunden.
Ausgerechnet aus einer Kirche ist eine zirka 4.000 Euro teure Arbeitsmaschine verschwunden.
Wer dafür verantwortlich ist, ließ sich im Amtsgericht Gelnhausen allerdings nicht klären. Nach der Beweisaufnahme stand immerhin fest: Ein 31-jähriger Unternehmer aus Gelnhausen hatte das abhanden gekommene Arbeitsgerät im Frühjahr vergangenen Jahres bei einer Firma im Landkreis Fulda ausgeliehen und gleichzeitig den Auftrag bekommen, damit an verschiedenen Orten Aufträge zu erledigen, zuletzt in einem Gotteshaus in Ludwigshafen.
Weil es dann aber Differenzen zwischen Auftraggeber und Subunternehmen wegen angeblich mangelhaft ausgeführter Arbeiten gab und deswegen auch schon Gelder einbehalten wurden, ließ der Gelnhäuser das Gerät nach Beendigung des Auftrages einfach in der Stadt in der Pfalz stehen, obwohl er eigentlich verpflichtet war, dieses bei der Verleihfirma wieder ordnungsgemäß abzuliefern. Als wenige Tage später ein Vertreter des Fuldaer Unternehmens in Ludwigshafen die Baustelle kontrollierte, war das teure Stück nicht mehr da. Der Gelnhäuser kann sich das angeblich bis heute nicht erklären und wies vor Gericht, wo ihm die Staatsanwaltschaft Hanau Unterschlagung vorgeworfen hatte, jeden Verdacht weit von sich. Gleichwohl räumte er ein, nicht gut auf seinen Auftraggeber zu sprechen zu sein, weil dieser ihm immer noch mehrere tausend Euro schulde.
Aber egal, was mit der Maschine passiert sei: Das Verhalten des Angeklagten sei nicht in Ordnung gewesen, resümierte Richter Ott. Da die vorliegenden Beweise aber nicht für eine Verurteilung ausreichten, stellte er das Strafverfahren ein. Allerdings muss der Unternehmer 1.000 Euro an das Zentrum für Familienhilfe Main-Kinzig zahlen.
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