Mit einem Sprung in die Kinzig in Biebergemünd bewahrte sich ein 29-jähriger Gelnhäuser im März des vergangenen Jahres nicht nur zunächst vor der Festnahme durch die Polizei, sondern löste auch eine große Suchaktion aus: Bauarbeiter hatten einen verwirrten Mann gemeldet, als dieser dann endlich im Ortsteil Wirtheim aufgegriffen wurde, war er nicht nur völlig durchnässt, sondern litt offenbar auch unter Wahnvorstellungen.
Den Grund hierfür fand die Polizei dann in seiner Wohnung in der Kuhgasse in Gelnhausen: „Zauberpilze“, die eine ähnliche Wirkung wie LSD haben, hatte er da angebaut und offenbar auch reichlich konsumiert. Jetzt musste er sich dafür vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen verantworten.
„Ein ungewöhnlicher Fall“, stellte Richterin Petra Ockert bereits zu Verhandlungsbeginn fest, der klassische Drogenabhängige hatte da offenbar nicht auf der Anklagebank Platz genommen. Und die Lebensgeschichte des Mandaten, die seine Verteidigerin Ingrid Grobel-Schmelzer dann offenbarte, bestätigte diesen Eindruck. Als sich seine Freundin im Jahr 2009 von ihm getrennt habe, sei er völlig von seinem bisherigen Weg abgekommen. Der bisherige Musterschüler mit Einser-Abitur habe sein Studium abgebrochen und begonnen, Drogen zu konsumieren.
Das ging offenbar jahrelang so mit schlimmen Folgen: Im Februar 2015 stellte er sich freiwillig bei den Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen vor, berichtete da, er fühle sich vom amerikanischen Geheimdienst CIA verfolgt. Am 5. März 2015 dann der Höhepunkt seiner inzwischen wohl schon krankhaften Drogensucht: Er flüchtete aus seiner Wohnung, übernachtete im Wald und irrte durch die Gegend, bis ihn schließlich die Polizei aufgriff. In seiner Wohnung wurden anschließend neben den Pilzen auch noch reichlich Marihuana gefunden.
Für den ehemaligen Psychologie-Studenten offenbar der Weckruf, er kam anschließend in Therapie, lebt seit dem angeblich drogenfrei. Inzwischen ist er zu seiner Freundin nach Düsseldorf gezogen und hat eine Ausbildung begonnen. Das Schöffengericht hatte großes Verständnis für die Situation des Angeklagten, ging von einem minderschweren Fall des unerlaubten Anbaus, Herstellung und Besitzes von Betäubungsmitteln aus und ließ den 29-Jährigen zunächst ohne Strafe den Gerichtssaal verlassen. Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, wurde eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, die Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen á acht Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt und muss somit nur gezahlt werden, sollte er erneut straffällig werden. „Es war mir eine Lehre“, kündigte der Angeklagte allerdings an, in Zukunft allen Drogen aus dem Weg zu gehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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