Verkehrsführung in verkehrsberuhigten Bereichen

Großkrotzenburg

Wie das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit gezeigt hat, sind die geltenden Verkehrsregeln in verkehrsberuhigten Bereichen offensichtlich nicht ausreichend bekannt.

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Die Ordnungsverwaltung der Gemeinde Großkrotzenburg nimmt dies zum Anlass, über die wichtigsten Regelungen dieses Verkehrszeichens zu informieren. Bei Einhaltung der Verkehrsvorschriften lässt sich so mancher Unmut durch Verwarnungs- oder Bußgelder, zum Beispiel bei Parkverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen, vermeiden. Das Verkehrszeichen 325 wurde in verschiedenen Bereichen des Ortsgebietes von Groß-krotzenburg aufgestellt. Es sind dies: die Enge Gasse, die Unterhaagstraße, die Marie-Curie Straße, Am Waldsee sowie das Neubaugebiet SGK 25.1 und 25.2 im neuen Ortszentrum.

Gleiche Rechte für alle

Der Symbolik des Verkehrszeichens entsprechend, haben im verkehrsberuhigten Bereich alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Rechte. Autofahrer müssen daher höchste Rücksicht nehmen und ihr Tempo auf Schrittgeschwindigkeit (7 km/h) drosseln. Auch wenn die Tachometer der meisten Kraftfahrzeuge dieses Tempo nicht anzeigen können, gilt: Wer Fußgänger in einem solchen Bereich überholt, ist bereits zu schnell. Kinderspiele sind daher dort ausdrücklich erlaubt. Verkehrsberuhigte Bereiche sind auch baulich besonders gestaltet: Eine Trennung in Fahrbahn und Gehweg, wie sonst üblich, gibt es nicht.

Regelungen zum Parken und zur Vorfahrt

Im „verkehrsberuhigten Bereich“ ist das Parken nur auf ausdrücklich als Parkfläche gekennzeichneten Flächen erlaubt. Kraftfahrer, die wegen Falschparkens eine gebührenpflichtige Verwarnung erhalten haben, beschweren sich häufig bei der Ordnungsverwaltung unter Hinweis auf ein fehlendes Haltverbotszeichen. Gesonderte Haltverbotszeichen sind jedoch im Bereich der verkehrsberuhigten Zone nicht notwendig.

Eine weitere wichtige Regel betrifft die Vorfahrtsregelung: Beim Verlassen des „verkehrsberuhigten Bereiches“ muss dem anderen Verkehr Vorfahrt eingeräumt werden. Die ansonsten gültige Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gilt bei der Ausfahrt aus verkehrsberuhigten Bereichen daher nicht.


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