Barrierefreier Schleusenübergang: Sachstandsbericht des Bürgermeisters

Großkrotzenburg
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Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.04.2019 wurde der Gemeindevorstand beauftragt, unter Einbeziehung diverser Behörden und Verbände die Umsetzung eines barrierefreien Schleusenübergangs zu prüfen.



Bereits in der folgenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.05.2019 konnte Bürgermeister Thorsten Bauroth der Gemeindevertretung von einem ersten Erörterungsgespräch mit seinem Amtskollegen Alexander Böhn aus Hainburg berichten, im Rahmen dessen man sich auf einen Ortstermin im Juni 2019 verständigt hatte. Im November 2019 zog die Gemeindevertretung der Gemeinde Hainburg nach und beauftragte den dortigen Gemeindevorstand, in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Großkrotzenburg über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Machbarkeit eines barrierefreien Ausbaus des Übergangs der Schleuse Krotzenburg zu beraten und bei positivem Ausgang der Vorüberlegungen die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Es lässt sich somit festhalten, dass sich das Thema „barrierefreier Schleusenübergang“ inzwischen bei beiden Kommunen im Geschäftsgang befindet und auf beiden Seiten die Grundlagen für weitere Überlegungen erarbeitet werden. Soweit die Krotzebojer Grüne in ihrer Pressemitteilung auf bereits vor Jahren vorgelegte „erste Unterlagen für den behindertengerechten Übergang der Schleuse“ hinweisen, hat sich gezeigt, dass diese Planungen absolut unzureichend waren. Die größeren Probleme gilt es dabei sicherlich auf Hainburger Seite zu bewältigen, wo nach den genannten Planungen eine Stahlrampe mit einer Länge von 130 m vorgesehen wäre. In erster Linie gilt es daher nun vernünftige Basis für das Projekt zu ermitteln, bevor man dies weiter vorantreibt. Mithin müssen die Realisierbarkeit, die Kosten und das Miteinander geklärt werden. Auch darf man bei aller Euphorie über die öffentlich genannten Förderquoten nicht verschweigen, dass verschiedene Teile eines solchen Projektes nicht förderfähig sind. So zählen z.B. zu den nicht zuwendungsfähigen Kosten die Verwaltungs-und Baunebenausgaben im Bereich Personal- und Sachausgaben, die Kosten der Entwurfsaufstellung, der Genehmigungsverfahren, der Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten, sowie die Kosten der Bauüberwachung und Baulenkung, der Prüfstatik und noch einiges mehr. Mithin ist es wichtig, gerade in der aktuell angespannten finanziellen Situation der Kommunen, den Kostenbeitrag der eignen Kommune zu kennen.

Genau hieran arbeiten beide Kommunen bereits und auch weiterhin. Ein nächster Ortstermin unter Einbeziehung eines Fachingenieurs ist – soweit es die Corona-Pandemie zulässt -für Juni angedacht.


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