Wiederholt Verstöße durch Hausmüllentsorgung

Großkrotzenburg
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Die Gemeinde Großkrotzenburg weist darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Hausmüll in öffentlichen Papierkörben zu entsorgen.



Hausmüll ist ausschließlich in den Mülltonnen der zugehörigen Wohngebäude zu entsorgen, teilt die Gemeinde Großkrotzenburg mit. Die Hausmüllentsorgung in öffentlichen Papierkörben stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In den letzten Wochen ist es wiederholt zu Verstößen gekommen, weshalb die Gemeinde Großkrotzenburg gezielt Kontrollen durchführen wird. Die Anwohner, besonders an den Bushaltestellen, werden gebeten Ihre Augen offenzuhalten und verdächtige Beobachtungen beim hiesigen Ordnungsamt zu melden.

Vorgesehen sind die öffentlichen Papierkörbe nur für "unterwegs anfallenden Kleinmüll". Wer sich nicht daran hält, den könnte die Gemeinde wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Kasse bitten - zwischen 5 und 1000 Euro sind möglich.


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