Gemeindevorstand verhängt Haushaltssperre

Großkrotzenburg
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Wie bereits bekannt gemacht wurde, musste die Gemeinde Großkrotzenburg auf der Grundlage verpflichtender Steuerbescheide an einen ehemals namhaften Gewerbesteuerzahler bereits im April diesen Jahres insgesamt 1,3 Millionen Euro Gewerbesteuern inklusive Zinsen erstatten.



Bereits dies war Anlass für den Gemeindevorstand, eine so genannte haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (§ 107 HGO)zu erlassen. Diese sieht vor, alle Budgetansätze für zahlungswirksame Aufwendungen mit einer 20%-igen Sperre zu versehen. Freiwillige zahlungswirksame Aufwendungen wurden gar mit einer Sperre von 100 % versehen, das heißt, bis auf weiteres komplett gesperrt. Im Bereich der Investitionen, für die bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtlichen Bindungen eingegangen worden sind, wurde ebenfalls eine 100 %-ige Sperre beschlossen. Über Ausnahmen von der erlassenen Haushaltssperre muss in jedem Einzelfall der Gemeindevorstand befinden.

Ende Juni erreichten die Gemeinde Großkrotzenburg sodann noch weitere Steuerbescheide, womit sich die aufzubringenden Steuererstattungen um weitere rund 5 Mio. Euro erhöhten. Zwar wurden auf Betreiben des Gemeindevorstandes im Haushalt für derartige Fälle Rückstellungen gebildet. Andererseits fehlen der Gemeinde für derart exorbitante Erstattungsforderungen die liquiden Mittel, die somit über entsprechende Liquiditätskredite beschafft werden müssen.

Bürgermeister Thorsten Bauroth hat sich umgehend nach Zugang der Steuerbescheide mit den zuständigen Dezernenten in den hessischen Innen- und Finanzministerien in Verbindung gesetzt und um Unterstützung bzw. Hilfe durch das Land Hessen gebeten, das er insoweit ebenfalls in der Pflicht sieht. Der Vorgang ist dort zu Prüfung anhängig, wobei eine Rückmeldung bislang noch aussteht. In gleichem Maße wurde die Kommunal- und Finanzaufsicht des Main-Kinzig-Kreises über den aktuellen Sachverhalt informiert. Hier vor Ort wird man sich nun in den nächsten Wochen mit einem Nachtragshaushalt beschäftigen müssen.

Der Erhalt der oben genannten Steuerbescheide war für Bürgermeister Thorsten Bauroth überdies Anlass, auch mit anderen Standortkommunen des ehemaligen Steuerzahlers Kontakt aufzunehmen. So zum Beispiel mit dem stellvertretenden Bürgermeister und Kämmerer der Stadt Petershagen. Allenthalben bietet sich in diesen Kommunen das gleiche Bild einer völligen Unkalkulierbarkeit derartiger Steuerbescheide, zumal die Kommunen nicht in den Prozess der teilweise über viele Jahre durch sämtliche Instanzen geführte Rechtsstreite vor den Finanzgerichten eingebunden sind. Selbstverständlich ist es legitim, wenn ein Konzern das geltende Steuerrecht bis auf den letzten Cent ausnutzt. Jahrelange Verfahren haben allerdings bislang noch zur Folge, dass Steuererstattungen mit 6 Prozent pro Jahr zu verzinsen sind, obwohl die Kommunen insoweit keinerlei Verschulden trifft.

Immerhin ist es Bürgermeister Thorsten Bauroth darüber hinaus gelungen, mit einem Verantwortlichen aus der Steuerabteilung des Konzerns über den Sachstand der Steuerverfahren zu sprechen, um zumindest Informationen über den Stand der Steuerbescheide und die diesbezüglich noch anhängigen Verfahren zu erhalten. Jetzt allerdings schon aufgrund der Gegebenheiten, wie vereinzelt bereits geschehen, den Teufel einer unumgänglichen Erhöhung der Grundsteuer an die Wand zu malen, ist deutlich verfrüht und auch unlauter.


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