Anträge als Ergebnis der Sommerspaziergänge

Großkrotzenburg
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Zahlreiche Anregungen kamen bei den Sommerspaziergängen der SPD aus den Reihen der Bevölkerung, die von der SPD-Fraktion jetzt als Anträge für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung gestellt hat.



Auch wenn es sich um sehr unterschiedliche Themen handelt, spiegeln diese auch bisher schon fraktionsintern besprochene Fragen. Gleichzeitig handelt es sich auch um Themen, die im kommenden Haushalt ihren Niederschlag finden müssen, so dass eine ordentlich Aufwandsermittlung Grundlage hierfür sein muss.

Kinderbetreuungssituation

  1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, parallel zur Vorlage des Haushaltsentwurfes 2021 die Bedarfe an Plätzen in Kindergärten (U 3 und Ü 3) sowie an Hortplätzen vorzulegen und dem Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine hierfür die mit der Kreisjugendhilfeplanung abgestimmten Berechnungen umfassend zu erläutern.
  2. Die Fachausschüsse HFA und JSSKV werden beauftragt, sich in einer gemeinsamen Sitzung mit der Perspektive der KiTa- und Hortplätze in der Gemeinde zu beschäftigen. Verantwortliche der derzeitigen Träger, die die Betreuung derzeit abdecken, sollten zu der Sitzung geladen werden. Vom Gemeindevorstand sind hierzu verlässliche Zahlengrundlagen zu liefern.

Begründung:

In der letzten Gemeindevertretersitzung sprach Bürgermeister Bauroth von einem gesteigerten Bedarf an Hortbetreuungsplätzen in Großkrotzenburg. Bekannt ist ebenfalls, dass es auch bei den U 3- und Ü 3-Plätzen mangelt. Dies gilt es zu erfassen und auch hinsichtlich der finanziellen Umsetzung zu bewerten. Dazu ist ein breiter Dialog auch mit den Trägern der Einrichtungen zu führen.

Umgang mit der Corona-Pandemie

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, dem HFA die politischen und von der Verwaltung heraus getätigten Maßnahmen während der Corona-Pandemie, vor allem während der Zeit des Lockdowns, zu berichten. Wesentlich ist hierbei auf die Kommunikation während der ersten Pandemiezeit einzugehen und einen Vorschlag zum Aufbau einer Notfallkommunikation sowie entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu erarbeiten.

Begründung:

Die Corona-Pandemie hat uns alle unvorbereitet getroffen. Maßnahmen während dieser Zeit waren sehr unterschiedlich auf den verschiedenen politischen Ebenen. Auch auf der untersten Ebene, den Städten und Gemeinden haben sich die Anstrengungen der Kommunen teils deutlich unterschieden. Einigen nutzten sowohl die Print- als auch die sozialen Medien umfassend, wie der Main-Kinzig-Kreis, die Gemeinde Rodenbach und andere Kreiskommunen. In Großkrotzenburg hat sich dabei sowohl in der Kommunikation zu den politischen Gremien wie auch mit der Bevölkerung gezeigt, dass Verbesserungsmöglichkeiten genutzt werden können.

Dies gilt es jetzt herauszuarbeiten und umzusetzen.

Beschilderung und Markierungen in den Ortsstraßen

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Vorbereitung des Haushaltsentwurfes 2021 die Verkehrszeichen in der Gemeinde und die Straßenmarkierungen, z.B. von vorgeschriebenen Parkflächen, dahingehend zu überprüfen, inwieweit hier Änderungen und Ergänzungen notwendig sind und welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich ist. Einzubeziehen sind hier insbesondere auch die verkehrsberuhigte Zonen. Die einzelnen Maßnahmen sind mit dem Haushaltsentwurf der Gemeindevertretung vorzulegen.

Begründung:

Beispielhaft bei einer Ortsbegehung des neuen Ortszentrums wurde gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern festgestellt, dass es sowohl bei der Beschilderung als auch bei der Markierung von Parkflächen in verkehrsberuhigten Zonen Veränderungs- und Ergänzungsbedarf gibt. Da dies auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden ist, sollen diese notwendigen Maßnahmen erfasst, finanziell bewertet und in den Haushaltsentwurf 2021 eingestellt werden. Die einzelnen Maßnahmen hierfür sind zu erläutern.

Fördermöglichkeiten für einen barrierefreien Schleusenübergang

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten für einen möglichen barrierefreien Übergang über die Schleuse in Erfahrung zu bringen und der Gemeindevertretung zeitnah unterteilt nach Beihilfegebern und notwendigen Voraussetzungen zur weiteren Beratung vorzulegen.

Begründung:

Losgelöst von den noch zu klärenden technischen Details und der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hainburg in dieser Frage, muss im Vorfeld umfassend geklärt werden, welche Beihilfemöglichkeiten für eine Umsetzung der Maßnahme bestehen.


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