Plädoyer für die Einrichtung eines Ausländerbeirats

Großkrotzenburg
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Die "Initiative Zukunftssicheres Großkrotzenburg" setzt sich dafür ein, dass durch die Änderung der Hauptsatzung in Großkrotzenburg ein aus drei Mitgliedern bestehender Ausländerbeirat eingerichtet wird.



Mit Verabschiedung der Satzungsänderung sollte öffentlich bekannt gemacht werden, dass die Mitglieder des Ausländerbeirats von den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern gleichzeitig mit der Gemeindevertretung für deren Wahlzeit von 5 Jahren gewählt werden können.  Die „Initiative“ erteilt damit gleichzeitig allen Bestrebungen eine Absage, die Verpflichtung zur Einrichtung eines Ausländerbeirats dadurch entfallen zu lassen, dass eine Kommission zur Integration der ausländischen Einwohner (Integrations-Kommission) gebildet wird.

Das Anliegen der „Initiative“ basiert auf folgenden Tatbeständen:

  1. Inzwischen leben in Großkrotzenburg etwa 1.150 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger.
  1. Die Hessische Gemeindeordnung legt fest, dass der Ausländerbeirat die Interessen der ausländischen Einwohner/innen der Gemeinde vertritt und die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten berät, die ausländische Einwohner/innen betreffen.
  1. Dagegen ist die Integrations-Kommission eine zur dauernden Verwaltung und Beaufsichtigung eines einzelnen Geschäftsbereichs eingesetzte Kommission, die mindestens zur Hälfte aus sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern besteht. Den Vorsitz führt der Bürgermeister gemeinsam mit einer oder einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner/innen gewählten Co-Vorsitzenden.

Die „Initiative“ ist der Auffassung, dass Probleme, die ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger betreffen, erfolgreicher mit den direkt gewählten Mitgliedern des Beirats besprochen und gelöst werden können als mit von der Gemeinde selbst ernannten nicht ausländischen Kommissionsmitgliedern. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass angesichts von 1.150 gemeldeten ausländischen Einwohnern in Großkrotzenburg es sachlich gerechtfertigt ist, dass in der Hauptsatzung die Mindestzahl von 3 Personen bestimmt wird.


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