Fragen zur abgesagten Bürgerversammlung nicht beantwortet

Großkrotzenburg
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Die Initiative Zukunftssicheres Großkrotzenburg hat mit Nachrichten vom 11.10.2020 und 13.10.2020 insgesamt sechs Fragen für die geplante Bürgerversammlung der Gemeinde Großkrotzenburg am 22.10.2020 eingereicht.



Aufgrund der damals sowie auch heute geltenden Bestimmungen war es aus Sicht der Initiative notwendig und richtig, diese gesetzlich verankerte Veranstaltung nicht durchzuführen.

"Trotzdem fordern wir weiterhin die Beantwortung unserer gestellten Fragen, damit Klarheit in verschiedenste undurchsichtige Vorgänge geschaffen werden kann. Mit Nachricht vom 23.10.2020 wurde die Gemeindeverwaltung, mit Ihrem Bürgermeister an der Spitze, angefragt inwiefern eine Beantwortung der offenen Fragen erfolgen wird. Leider mussten wir feststellen, dass uns bis heute keine einzige Antwort geliefert worden ist bzw. keine Reaktion erfolgte. Daher möchten wir unsere Fragen öffentlich mit den Bürgerinnen und Bürgern teilen und fordern die Verwaltung erneut auf für Transparenz und Antworten zu sorgen", heißt es in einer Pressemitteilung.

Nachfolgend die Fragen im Wortlaut:

1. Durch die Presse haben wir erfahren, dass der Eigentümer des Posthotels für seine Liegenschaften keine Zahlungen an öffentliche Stellen leistet. Trifft dies auch auf das Posthotel zu?

2. Wann wird die Öffentlichkeit über die vorgestellten Modelle der Investoren zur „Neuen Mitte“ informiert?

3. Hat der Gemeindevorstand den von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 28.2.2020 zu TOP 5 b (Antrag der CDU-Fraktion: Vergleich Großkrotzenburg/Hanau und interkommunale Zusammenarbeit) u. a. beschlossenen Auftrag, "einen Kennzahlenvergleich zwischen der Gemeinde Großkrotzenburg und der Stadt Hanau sowie den Gemeinden Hainburg und Rodenbach durchzuführen", bereits erfüllt? Wie ist der Stand im Geschäftsgang?4. Wie sieht der "Fahrplan" des Gemeindevorstands aus, um den wegen der Sanierung des Oberwaldstadions am 28.9.2020 gefassten Beschluss des Haupt-und Finanzausschusses umzusetzen?

5. Hat Herr Bürgermeister Bauroth nach § 63 Abs. 1 Satz 1 oder 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.9.2020 widersprochen, durch den dem derzeitigen Pächter des Bürgerhauses die Verlängerung des Pachtvertrages, Nachtrag zum Pachtvertrag, mit Auflagen angeboten wird? Hintergrund der Frage ist, dass Herr Bürgermeister Bauroth im Rahmen der Diskussion, die dem Beschluss vorausgegangen ist, erhebliche rechtliche Bedenken gegen das beabsichtigte Vertragsangebot erhoben hat. Er hat deutlich gemacht, dass er dieses Angebot für sittenwidrig halte, weil der Pächter zum Abschluss eines "Knebelvertrags" gezwungen werde, wenn er über den 31.12.2020 hinaus Pächter des Bürgerhauses bleiben wolle.

6. Wurden seitens der Gemeinde Großkrotzenburg weitere Prüfungen zur Umsetzung von interkommunalen Zusammenarbeiten angestoßen? Für welche Bereiche sind diese vorgesehen und mit welchen Kosteneinsparungen ist zu rechnen, insbesondere im Hinblick auf die desaströse finanzielle Situation der Kommune und den in den vergangenen Jahren belastenden Grundsteuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger?


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