Wie geht es weiter mit der Bebauung des Kraftwerksgeländes?

Großkrotzenburg
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Gemeinde hat hinsichtlich der Ausweisung von Bebauungsflächen für neues Gewerbe aus Sicht der SPD wenige Möglichkeiten.



"Noch dazu gehören der Gemeinde keine nennenswerten Flächen, die sie sie dafür vermarkten könnte. Deshalb war und ist noch immer die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Kraftwerksgelände mit der Schaffung und auch der Verhinderungen bestimmter Nutzungsmöglichkeiten ein wichtiger Schritt.

Hierzu hat die Gemeindevertretung die bereits veröffentlichte nachstehende Resolution am 18.09.2020 verabschiedet: "Mit der in der Planungshoheit der Gemeinde Großkrotzenburg liegenden Entwicklung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Limesbrücke“ sollen die Voraussetzungen für die zukünftige Nutzung des Standortes des Kraftwerks Staudinger, insbesondere für Zeit nach dem Kohleausstieg der Uniper Kraftwerke GmbH, geschaffen werden. Mit dieser Bauleitplanung schafft die Gemeinde Großkrotzenburg die Möglichkeit einer Vermarktung der im Eigentum der Firma Uniper stehenden Flächen und trägt somit auch grundlegend zu einem signifikanten Wertzuwachs dieser Flächen bei. Die Gesamtfläche des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes beträgt dabei rund 50 Hektar. Über der Bauleitplanung steht die Erwartung der Gemeinde Großkrotzenburg, dass auch deren Interessen an einer ökologischen und ökonomischen Fortentwicklung des derzeitigen Kraftwerksgeländes in vollem Umfang Berücksichtigung finden. Die Firma Uniper, auch als Vertragspartner von zukünftigen Drittnutzern der Flächen, ist daher aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auch Dritten gegenüber für die Interessen der Gemeinde Großkrotzenburg einzusetzen. Die Gemeinde Großkrotzenburg erwartet insoweit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Schaffung optimaler Grundlagen in gewerbesteuerlichen Angelegenheiten. Sie erwartet des Weiteren die Schaffung von Grundlagen für eine versorgungssichere sowie effiziente Fernwärmeversorgung für Großkrotzenburg. Die dadurch entstehenden Synergien müssen zu Wärmegestehungskosten führen, die deutlich unter denen einer eigenen Erzeugungsanlage der Gemeindewerke Großkrotzenburg GmbH liegen. Des Weiteren wird erwartet, dass den Gemeindewerken Großkrotzenburg die Option eingeräumt wird, eigene Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energiequellen, wie z.B. Großflächen-Solarthermieanlagen, zu integrieren und zu nutzen. Die Gemeinde erwartet, dass Uniper einen Rückbauplan entwickelt und vorlegt, aus dem hervorgeht, in welchem zeitlichen Ablauf Uniper plant, das Gelände im Sinne der durch die Gemeinde unterstützten Umwandlung der Flächen freizuräumen. Der Kraftwerksbetreiber wird in diesem Zusammenhang dringend gebeten, die Folgenutzung vorhandener Büroflächen für die Gründung neuer Unternehmen (ähnlich eines Gründerzentrums) zu ermöglichen, um die nicht vorhandenen zusätzlichen Gewerbeflächen in unserer Gemarkung teilweise zu kompensieren. Im Rahmen der Bauleitplanung mit den vorgenannten Zielen einer ökologischen und ökonomischen Fortentwicklung des derzeitigen Kraftwerksgeländes versteht sich die Gemeinde Großkrotzenburg als gleichberechtigter Partner von Uniper und erwartet daher eine jederzeitige Einbeziehung in die Entscheidungsprozesse zur Nach- und Neunutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flächen. Der Kraftwerksbetreiber wird in diesem Zusammenhang dringend gebeten, die Folgenutzung vorhandener Büroflächen für die Gründung neuer Unternehmen (ähnlich eines Gründerzentrums) zu ermöglichen, um die nicht vorhandenen zusätzlichen Gewerbeflächen in unserer Gemarkung teilweise zu kompensieren. Im Rahmen der Bauleitplanung mit den vorgenannten Zielen einer ökologischen und ökonomischen Fortentwicklung des derzeitigen Kraftwerksgeländes versteht sich die Gemeinde Großkrotzenburg als gleichberechtigter Partner von Uniper und erwartet daher eine jederzeitige Einbeziehung in die Entscheidungsprozesse zur Nach- und Neunutzung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flächen."

Zwischenzeitlich sei festzustellen, so die SPD, dass seitens des Kraftwerksbetreibers keinerlei Entgegenkommen hinsichtlich eines wirtschaftlich vertretbaren Fernwärmepreises zu verzeichnen ist. Auch der zweite Fernwärmekunde von UNIPER, die Stadtwerke Hanau, habe sich deshalb für die Zukunft vom Fernwärmebezug von UNIPER gelöst und die Gemeindewerke sind auf bestem Weg, die Fernwärme künftig eigenverantwortlich und ökologisch unter Nutzung von Solarthermie, Wärmepumpen und gegebenenfalls einem zusätzlichen mit Holz betriebenen Heizkraftwerk zu erzeugen.

"Insofern schließt sich für die Gemeindevertretung eine erneute Bewertung an, ob die vorgesehene Beschlussfassung des Bebauungsplans für das Kraftwerksgelände noch mit den Inhalten der Resolution übereinstimmt. Dies wird aus Sicht der SPD-Fraktion noch interessante Diskussionen hervorrufen", so die SPD abschließend.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2